Schäfer, Hamburg: Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ein Großteil der Argumente ist
schon angesprochen worden. Ich weise allerdings darauf hin: Wer beim ersten
Schritt zu viel will, fliegt auf die Schnauze. Wir haben das Modell in Bremen
und Hamburg einmal erprobt. Es hat anschließend einiges an Überzeugungskraft
gekostet, dieses Modell bundesweit durchzuführen.
Ich denke, die Bundesärztekammer,
insbesondere der Vorstand, wird das, was hier angesprochen wurde, aufnehmen und
in die Weiterentwicklung dieses Projekts mit einbringen.
So schön eine höhere Beteiligung
der Weiterbildungsassistenten wäre, das Problem liegt schlichtweg in der
Erfassung der Weiterbildungsassistenten. Wenn wir das wirklich erfassen wollen,
bedeutet das eine Erfassung sämtlicher Weiterbildungsanstellungsverträge durch
die Ärztekammer. Das ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Die Frage, ob
man das eventuell elektronisch machen kann, wird im persönlichen Gespräch
plötzlich mit Datenschutzfragen usw. torpediert.
Hier geht es um etwas, was in aller
Ruhe weiterentwickelt werden muss. Sicher ist es in unser aller Interesse, die
Bewertung weiter auszubauen. Ich bin sicher: Das ist ganz gut, aber noch nicht
abgeschlossen. Wir werden es ganz bestimmt im Interesse aller weiterentwickeln.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt kommt ein Geschäftsordnungsantrag von Herrn
Zimmeck aus Hessen.
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