TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Werner, Rheinland-Pfalz: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für das Referat von Herrn Montgomery möchte ich mich sehr bedanken. In diesem Referat wurde alles zusammengefasst, was wir wissen müssen. Der sechste Punkt beinhaltete, dass der Patient Anspruch auf eine solidarische Krankenversicherung hat, die diesen Namen verdient. Das könnte missverständlich sein. Es könnte jemand meinen, dass damit bestimmte Formen der Finanzierung gemeint sind. Das ist also möglicherweise missverständlich. Die Solidarität taucht auch schon unter Punkt 5 auf. Ich denke, das Missverständnis wäre ausgeräumt, wenn der sechste Punkt gestrichen würde. So lautet mein Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. Das ist ein Änderungsantrag, der Ihnen durch Umdruck und Verteilung noch bekannt gegeben wird. – Herr Kollege Scholze aus Bayern ist der nächste Redner. Bitte schön.

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