TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Massing, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Montgomery hat sehr schön herausgearbeitet, wie schwierig es sein wird, die verschiedenen Schutzmaßnahmen aus dem bürgerlichen Recht, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem Richterrecht, den Sozialgesetzbüchern – ich glaube, es sind elf – zusammenzuführen. Die Politik macht sich kein Bild davon, wie schwierig das sein wird. Da können wir ruhig einmal ein bisschen abwarten.

Etwas anderes ist – Herr Montgomery hat die Fehlersuche gefeiert –, dass wir bis vor drei Jahren auf diesem Hochfest der Kammern auch immer noch die freie Arztwahl gefeiert und unter Beifall verabschiedet haben, die ja in Wirklichkeit eine ungehemmte freie Ärztewahl ist, und zwar nicht nur im zeitlichen Nacheinander, sondern auch im zeitlichen Nebeneinander.

Auf der Leinwand sehen Sie ein Dokument, das zeigt, wie sich eine Kasse an der Brust eines Ärztevereinsvorsitzenden ausweint, der Patient habe 57 Ärzte aufgesucht. Das ist natürlich eine Fehlerquelle durch Informationsverschleiß. Der Vorsitzende des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hat eine Sammlung von Richtersprüchen erstellt, wonach alle Ärzte alles richtig gemacht haben, aber dennoch völliger Unsinn herausgekommen ist, weil Informationsverschleiß, Informationslücken bestanden.

Eine der Fehlerquellen ist die ungehemmte freie Ärztewahl. Ein bisschen mehr Steuerung – vielleicht könnten Sie sich da den Hausärzten annähern – könnten wir vielleicht doch gebrauchen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Massing. – Jetzt Herr Lipp aus Sachsen.

© Bundesärztekammer 2010