TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Prof. Dr. Henneberg, Hessen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht sollte ich zuerst sagen: Ich gehöre hier zu der kleinen Gruppe der niedergelassenen Neurologen und Psychiater. Ich komme aus Frankfurt am Main.

Wenn ich mir meine Patienten mit Schwerpunkt Parkinson, Alzheimer, Epilepsie, Multiple Sklerose anschaue, komme ich zu der Auffassung, dass die Patientenrechte vor allen Dingen darin bestehen müssen, dass die Patienten die vielfältigen Medikamente, die sie benötigen, auch bekommen dürfen. Um dies zu sichern, gibt es auch Patientenorganisationen, die versuchen, Wissen über diese Medikamente zu vermitteln. Sie können sich vielleicht vorstellen, dass diese Patienten nicht gerade zu den gut betuchten Patienten dieses Landes gehören, deswegen sind die entsprechenden Patientenorganisationen ziemlich arm.

Deshalb plädiere ich unbedingt dafür, die Patientenorganisationen nicht zu verteufeln, wenn sie sich von der pharmazeutischen Industrie sponsern lassen. Solange die Vielfalt des Sponsorings aufrechterhalten wird, können die Patienten Informationen bekommen und wir haben eine Organisation, auf die wir als Ärzte einwirken können. Wir haben die Möglichkeit, dass wir uns, wenn wir hoch spezialisiert sind, für Vorträge zur Verfügung stellen und dann unsere Sicht der Dinge darstellen. Schaffen wir hier bitte keine künstliche Schranke, sondern lassen wir Information zu.

Ich bedanke mich.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Frau Professor Henneberg. – Jetzt Herr Dietrich aus Nordrhein.

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