Bodendieck, Sachsen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebes Plenum! Sehr verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Ich bin froh, dass die Diskussion nicht abgebrochen wurde. Ich möchte
nämlich noch ein anderes Thema ansprechen, wozu ich einen Antrag umdrucken
lasse, der Ihnen zur freundlichen Zustimmung vorgelegt werden wird. Es geht um
das Telekommunikationsüberwachungsgesetz. Wir haben uns in den letzten Jahren
sehr darüber aufgeregt, dass der Staat immer weiter in die
Patient-Arzt-Beziehung eingegriffen hat. Insofern hat der Staat unter
Vorspiegelung der Tatsache, dass gefährliche terroristische Angriffe gegen die
Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger abzuwehren sind, das
Telekommunikationsüberwachungsgesetz geschaffen und die Ärzte bei den besonders
schützenswerten Informationsträgern mit niedrigem Rang versehen, nämlich
beispielsweise auf einer Ebene mit den Journalisten.
Abgeordnete – hier frage ich mich,
was da besonders schützenswert ist –, Strafverteidiger und Seelsorger genießen
besonderen Schutz. In Sachsen ist es mittlerweile an der Tagesordnung, dass
dieses Telekommunikationsüberwachungsgesetz nicht nur genutzt wird, um
besondere terroristische Angriffe abzuwehren. Wir haben bereits ein Gespräch
mit unserem Justizstaatssekretär geführt, aber fortgesetzt startet die
Staatsanwaltschaft Telefonabhöraktionen. Ich selbst bin ebenso wie viele andere
Kolleginnen und Kollegen davon betroffen, ohne dass ich die Personen, deretwegen
das Abhören veranlasst wurde, überhaupt kenne, geschweige denn mit diesen
jemals Kontakt hatte.
Das muss unterbunden werden. Aus
diesem Grunde bitte ich Sie, meinem Antrag, der noch umgedruckt wird,
zuzustimmen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Gerne. Mit diesem Thema bin ich ja als Person vor dem
Bundesverfassungsgericht. – Jetzt kommt Herr Dr. Fuchs aus Niedersachsen.
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