TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dietrich, Nordrhein: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach meiner Auffassung ist der Entschließungsantrag der Bundesärztekammer sehr zu begrüßen, weil er geeignet ist, die Autonomie niedergelassener Haus- und Fachärzte zu stärken. Hier steht allerdings die fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär im Vordergrund. Die Hausärzte finden ihren Platz. Allerdings ist vielen Hausärzten vielleicht gar nicht bewusst, wie sehr § 116 b in seiner jetzigen Form auch die hausärztlichen Kollegen betrifft.

(Vereinzelt Beifall)

Ich möchte das kurz begründen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ja beauftragt und legitimiert, die Krankheitsbilder, die zunächst im Gesetz festgeschrieben sind, zu erweitern und aufzudehnen. Dazu fasst er Konkretisierungsbeschlüsse für verschiedene Krankheitsgebiete, beispielsweise die Onkologie. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beispielsweise im Januar 2008 in einer Konkretisierung zu den onkologischen Erkrankungen den Behandlungsauftrag der Kliniken beschlossen. Dort sieht man, dass außer Diagnostik und Therapie onkologischer Erkrankungen – das gilt für andere Krankheitsgebiete wie Rheumatologie, Immunologie, Kardiologie usw. ebenfalls – die Verlaufskontrolle, die Langzeittherapie, die Nachsorge, die Beratung und Information von Patientinnen und Patienten und Angehörigen, die psychosoziale und/oder psychotherapeutische und gegebenenfalls die palliative Behandlung ebenfalls mit in die Krankenhausbehandlung einbezogen werden können.

Hier wird doch ganz deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch die hausärztliche Versorgung durch § 116 b massiv infrage gestellt wird.

(Beifall)

Das geht so weit, dass Krankenhäuser legitimiert werden, häusliche Krankenpflegeverordnungen zu machen, den Patienten also sozusagen von der Wiege bis zur Bahre zu versorgen.

Ich denke nicht, dass das im Interesse der hausärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen sein kann.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Als nächster Redner Herr Funken aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2010