Dietrich, Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach meiner
Auffassung ist der Entschließungsantrag der Bundesärztekammer sehr zu begrüßen,
weil er geeignet ist, die Autonomie niedergelassener Haus- und Fachärzte zu
stärken. Hier steht allerdings die fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle
ambulant/stationär im Vordergrund. Die Hausärzte finden ihren Platz. Allerdings
ist vielen Hausärzten vielleicht gar nicht bewusst, wie sehr § 116 b in seiner
jetzigen Form auch die hausärztlichen Kollegen betrifft.
(Vereinzelt Beifall)
Ich möchte das kurz begründen. Der
Gemeinsame Bundesausschuss ist ja beauftragt und legitimiert, die
Krankheitsbilder, die zunächst im Gesetz festgeschrieben sind, zu erweitern und
aufzudehnen. Dazu fasst er Konkretisierungsbeschlüsse für verschiedene
Krankheitsgebiete, beispielsweise die Onkologie. Der Gemeinsame Bundesausschuss
hat beispielsweise im Januar 2008 in einer Konkretisierung zu den onkologischen
Erkrankungen den Behandlungsauftrag der Kliniken beschlossen. Dort sieht man,
dass außer Diagnostik und Therapie onkologischer Erkrankungen – das gilt
für andere Krankheitsgebiete wie Rheumatologie, Immunologie, Kardiologie usw.
ebenfalls – die Verlaufskontrolle, die Langzeittherapie, die Nachsorge,
die Beratung und Information von Patientinnen und Patienten und Angehörigen,
die psychosoziale und/oder psychotherapeutische und gegebenenfalls die
palliative Behandlung ebenfalls mit in die Krankenhausbehandlung einbezogen
werden können.
Hier wird doch ganz deutlich, liebe
Kolleginnen und Kollegen, dass auch die hausärztliche Versorgung durch § 116 b
massiv infrage gestellt wird.
(Beifall)
Das geht so weit, dass
Krankenhäuser legitimiert werden, häusliche Krankenpflegeverordnungen zu
machen, den Patienten also sozusagen von der Wiege bis zur Bahre zu versorgen.
Ich denke nicht, dass das im
Interesse der hausärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen sein kann.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Als nächster Redner Herr Funken aus
Nordrhein.
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