Dr. Dewitz, Berlin:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur die
Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Fachärzten ist von enormer Wichtigkeit,
sondern auch die Verzahnung ambulant/stationär. Es gab in letzter Zeit
verschiedene Eingriffe des Gesetzgebers, der uns daran hindert, zwischen Krankenhaus
und niedergelassenen Ärzten – gleichgültig ob Hausarzt oder Facharzt
– sinnvoll zu kooperieren, während andere Verträge, bei denen die Kassen
mit an Bord sind, gefördert werden.
Unsere Frage, die wir an den
Vorstand richten möchten, lautet, ob wir uns diese Einmischung der
Krankenkassen in unsere ureigene Tätigkeit auf die Dauer gefallen lassen
wollen, ob nur solche Verträge gültig sind, bei denen die Krankenkassen mitspielen
und entscheiden, was wir zu tun und zu lassen haben, oder ob wir das als Ärzte
nicht selber sollten bestimmen können.
Wir aus Berlin haben einen Antrag
gestellt – ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen –, wonach wir
die Bundesärztekammer beauftragen, einmal zusammenzustellen, welche Regelungen
im SGB V oder anderswo uns Ärzte systematisch benachteiligen.
Gegebenenfalls sollen entsprechende
Gesetzesinitiativen beim Bundesgesetzgeber angestoßen werden, damit wir endlich
wieder frei ambulant und stationär zusammenarbeiten können, auch über Haus- und
Facharztgrenzen hinweg. Es gibt einige sehr gute Verträge, die allerdings
behindert werden.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Dewitz. – Das Wort hat jetzt Frau
Vizepräsidentin Goesmann.
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