TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Dewitz, Berlin: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Fachärzten ist von enormer Wichtigkeit, sondern auch die Verzahnung ambulant/stationär. Es gab in letzter Zeit verschiedene Eingriffe des Gesetzgebers, der uns daran hindert, zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten – gleichgültig ob Hausarzt oder Facharzt – sinnvoll zu kooperieren, während andere Verträge, bei denen die Kassen mit an Bord sind, gefördert werden.

Unsere Frage, die wir an den Vorstand richten möchten, lautet, ob wir uns diese Einmischung der Krankenkassen in unsere ureigene Tätigkeit auf die Dauer gefallen lassen wollen, ob nur solche Verträge gültig sind, bei denen die Krankenkassen mitspielen und entscheiden, was wir zu tun und zu lassen haben, oder ob wir das als Ärzte nicht selber sollten bestimmen können.

Wir aus Berlin haben einen Antrag gestellt – ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen –, wonach wir die Bundesärztekammer beauftragen, einmal zusammenzustellen, welche Regelungen im SGB V oder anderswo uns Ärzte systematisch benachteiligen.

Gegebenenfalls sollen entsprechende Gesetzesinitiativen beim Bundesgesetzgeber angestoßen werden, damit wir endlich wieder frei ambulant und stationär zusammenarbeiten können, auch über Haus- und Facharztgrenzen hinweg. Es gibt einige sehr gute Verträge, die allerdings behindert werden.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Dewitz. – Das Wort hat jetzt Frau Vizepräsidentin Goesmann.

© Bundesärztekammer 2010