Michaelis, Thüringen:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Den Entschließungsantrag V-01 finde ich sehr gut, sehr gelungen. Trotzdem habe
ich ein bisschen Bauchschmerzen, und zwar aus folgendem Grund. Der Patient
richtet sich bei seiner Behandlung natürlich nicht nach Hausarzt oder Facharzt
für Allgemeinmedizin, sondern es geht ihm um seine Erkrankung. Im normalen
Ablauf ist es dem Patienten völlig egal, ob die Schnittstelle über die Hausarztschiene
oder über die Facharztschiene überschritten wird.
Entscheidend ist, dass in diesem
Papier die hausärztliche Problematik an der Schnittstelle scheinbar gar nicht
existieren kann, weil sie auf die fachärztliche reduziert ist. Es gibt
logistisch keine Probleme zwischen der Hausarzt- und der Krankenhausversorgung.
Wenn der Hausarzt dem Patienten sagt, dass er ins Krankenhaus muss, dann geht
er dorthin. Das Krankenhaus muss dann entscheiden, und zwar entsprechend den
Gebieten, die am Krankenhaus vertreten sind.
Da liegt ein großes Problem, das
auch unsere Weiterbildung betrifft. Die Patienten haben Erkrankungen, die
Gebieten zugeordnet werden, die möglicherweise nicht vorgehalten werden. Je
nach Differenzierungsgrad in der Erstversorgung gibt es Probleme mit der erneuten
Zuweisung zu anderen Krankenhäusern.
Aus meiner Sicht ist das ein sehr
gelungenes Papier. Die Finanzierungsprobleme können wir hier nicht lösen. Es
gibt überall Defizite in der Präsenz, sowohl in der hausärztlichen Versorgung
als auch in der fachärztlichen Versorgung. Das können wir nicht ignorieren.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt bitte Herr Grauduszus aus Nordrhein.
|