TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Michaelis, Thüringen: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entschließungsantrag V-01 finde ich sehr gut, sehr gelungen. Trotzdem habe ich ein bisschen Bauchschmerzen, und zwar aus folgendem Grund. Der Patient richtet sich bei seiner Behandlung natürlich nicht nach Hausarzt oder Facharzt für Allgemeinmedizin, sondern es geht ihm um seine Erkrankung. Im normalen Ablauf ist es dem Patienten völlig egal, ob die Schnittstelle über die Hausarztschiene oder über die Facharztschiene überschritten wird.

Entscheidend ist, dass in diesem Papier die hausärztliche Problematik an der Schnittstelle scheinbar gar nicht existieren kann, weil sie auf die fachärztliche reduziert ist. Es gibt logistisch keine Probleme zwischen der Hausarzt- und der Krankenhausversorgung. Wenn der Hausarzt dem Patienten sagt, dass er ins Krankenhaus muss, dann geht er dorthin. Das Krankenhaus muss dann entscheiden, und zwar entsprechend den Gebieten, die am Krankenhaus vertreten sind.

Da liegt ein großes Problem, das auch unsere Weiterbildung betrifft. Die Patienten haben Erkrankungen, die Gebieten zugeordnet werden, die möglicherweise nicht vorgehalten werden. Je nach Differenzierungsgrad in der Erstversorgung gibt es Probleme mit der erneuten Zuweisung zu anderen Krankenhäusern.

Aus meiner Sicht ist das ein sehr gelungenes Papier. Die Finanzierungsprobleme können wir hier nicht lösen. Es gibt überall Defizite in der Präsenz, sowohl in der hausärztlichen Versorgung als auch in der fachärztlichen Versorgung. Das können wir nicht ignorieren.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt bitte Herr Grauduszus aus Nordrhein.

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