TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Taube, Sachsen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf eine, wie ich finde, wirklich gute Nachricht aus der Gesundheitstelematik lenken. Wir verfügen nämlich mittlerweile über den von der elektronischen Gesundheitskarte völlig unabhängig einsetzbaren elektronischen Heilberufsausweis mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und einer Verschlüsselungsfunktion mit hohem Sicherheitsstandard, der einen sicheren, sektorenübergreifenden Transfer verschlüsselter Behandlungsdaten ermöglicht.

Dieses Instrument würde die sektorenübergreifende Zusammenarbeit wesentlich effektivieren, wenn wir es in allen diesen Bereichen der ärztlichen Tätigkeit zu integrieren beginnen würden. Dafür bietet sich die Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, die Kommunikation von Arzt zu Arzt, als Erstes an. Viele arbeiten damit in ihrer täglichen Praxis. Aber auch für die Onlineabrechnung mit der KV stellt der elektronische Heilberufsausweis einen Schlüssel dar, den wir nutzen sollten.

Dies fordert auch einer der Anträge, die Ihnen vorliegen. Es gibt mehrere gleichgerichtete Anträge dazu. Das bedeutet, dass es hierfür durchaus in vielen Bundesländern einen Konsens gäbe. Den Worten sollten nun Taten folgen, was die Anwendung des elektronischen Heilberufsausweises in der täglichen ärztlichen Arbeitswelt betrifft.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Lipp aus Sachsen.

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