Taube, Sachsen: Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihre
Aufmerksamkeit auf eine, wie ich finde, wirklich gute Nachricht aus der
Gesundheitstelematik lenken. Wir verfügen nämlich mittlerweile über den von der
elektronischen Gesundheitskarte völlig unabhängig einsetzbaren elektronischen
Heilberufsausweis mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und einer Verschlüsselungsfunktion
mit hohem Sicherheitsstandard, der einen sicheren, sektorenübergreifenden
Transfer verschlüsselter Behandlungsdaten ermöglicht.
Dieses Instrument würde die
sektorenübergreifende Zusammenarbeit wesentlich effektivieren, wenn wir es in
allen diesen Bereichen der ärztlichen Tätigkeit zu integrieren beginnen würden.
Dafür bietet sich die Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, die Kommunikation von Arzt
zu Arzt, als Erstes an. Viele arbeiten damit in ihrer täglichen Praxis. Aber
auch für die Onlineabrechnung mit der KV stellt der elektronische Heilberufsausweis
einen Schlüssel dar, den wir nutzen sollten.
Dies fordert auch einer der
Anträge, die Ihnen vorliegen. Es gibt mehrere gleichgerichtete Anträge dazu.
Das bedeutet, dass es hierfür durchaus in vielen Bundesländern einen Konsens
gäbe. Den Worten sollten nun Taten folgen, was die Anwendung des elektronischen
Heilberufsausweises in der täglichen ärztlichen Arbeitswelt betrifft.
Danke für die Aufmerksamkeit.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Lipp
aus Sachsen.
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