Dr. Lipp, Sachsen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag 37. Er scheint banal zu
sein, ist es aber nicht. Wir sprechen von Telemedizin, von Vernetzung, von
einem großen Einzug der Technik in die Praxen. Wenn man das umsetzen will,
merkt man, dass dies an ganz banalen Dingen scheitert. Es ist auch heute nicht
möglich, beispielsweise Befunde, Faxe oder Nachrichten von dem einen Rechner an
einen anderen Rechner zu verschicken. Warum ist das so? Das ist deshalb so,
weil sich die CompuGroup mit MEDISTAR hinstellt und erklärt: Unsere
Schnittstelle geben wir nicht frei. Das ist reiner Protektionismus. Es gibt
genügend Kollegen und Universitäten, beispielsweise in Leipzig, die
Computerprogramme zur Arbeit beispielsweise mit Kinderärzten haben, können das
aber nicht einpflegen. Es geht bei der Schnittstellendiskussion nicht um die
Schnittstelle der KBV, um den Datentransfer bei einem Wechsel des Praxissystems
vorzunehmen. Das ist gesetzlich geregelt. Wir brauchen, um ein Stück auf einer
ganz banalen Schiene weiterzukommen, endlich die Freigabe der Schnittstellen,
damit der einfache Informationsfluss zwischen den Praxen und auch den
Krankenhäusern möglich ist.
Deshalb bitte ich die
Bundesärztekammer, schnell dafür zu sorgen, dass der Gesetzgeber diese
Softwarehäuser zwingt, dies zu tun, damit wir ordentlich arbeiten können.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Lipp. – Jetzt Herr Werner aus
Rheinland-Pfalz.
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