TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Lipp, Sachsen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag 37. Er scheint banal zu sein, ist es aber nicht. Wir sprechen von Telemedizin, von Vernetzung, von einem großen Einzug der Technik in die Praxen. Wenn man das umsetzen will, merkt man, dass dies an ganz banalen Dingen scheitert. Es ist auch heute nicht möglich, beispielsweise Befunde, Faxe oder Nachrichten von dem einen Rechner an einen anderen Rechner zu verschicken. Warum ist das so? Das ist deshalb so, weil sich die CompuGroup mit MEDISTAR hinstellt und erklärt: Unsere Schnittstelle geben wir nicht frei. Das ist reiner Protektionismus. Es gibt genügend Kollegen und Universitäten, beispielsweise in Leipzig, die Computerprogramme zur Arbeit beispielsweise mit Kinderärzten haben, können das aber nicht einpflegen. Es geht bei der Schnittstellendiskussion nicht um die Schnittstelle der KBV, um den Datentransfer bei einem Wechsel des Praxissystems vorzunehmen. Das ist gesetzlich geregelt. Wir brauchen, um ein Stück auf einer ganz banalen Schiene weiterzukommen, endlich die Freigabe der Schnittstellen, damit der einfache Informationsfluss zwischen den Praxen und auch den Krankenhäusern möglich ist.

Deshalb bitte ich die Bundesärztekammer, schnell dafür zu sorgen, dass der Gesetzgeber diese Softwarehäuser zwingt, dies zu tun, damit wir ordentlich arbeiten können.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Lipp. – Jetzt Herr Werner aus Rheinland-Pfalz.

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