TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Prof. Dr. Griebenow, Nordrhein: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bartmann, ich denke, es kann sich sehen lassen – da bin ich ganz Ihrer Meinung –, was wir an Schlimmem verhindert haben und was wir an Gutem erreicht haben. Daran haben nicht nur die Delegierten dieses Ärztetages mitgewirkt, sondern wir alle draußen in den einzelnen Ärztekammern mit unseren Kontakten zur Politik. Das ist eine sehr positive Bilanz.

Gleichwohl sind wir vom Ziel noch weit entfernt. Ich möchte als ein Beispiel das nehmen, was Sie besonders hervorgehoben haben: Der Patient ist Herr seiner Daten und alles muss freiwillig sein. Es gibt ein Gebiet, bei dem das bereits nicht mehr so ist, wo der Super-GAU schon eingetreten ist: Das ist das Thema der Datensicherheit im Krankenhaus. Dort ist die Freiwilligkeit eine abgenötigte Freiwilligkeit. Der Patient muss mit allem einverstanden sein, was die Datenverarbeitung im Krankenhaus mit ihm treibt.

(Beifall)

Antrag 22 hat den Ansatz, zu definieren, was wir meinen, was zur Datensicherheit erfüllt sein muss. Ich denke, die Kriterien müssen für das Krankenhaus dieselben sein wie für die ambulante Medizin. Ich möchte Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen.

Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Antrag 18. Sie haben gesagt: Telemedizin ist Sache der Kostenträger. Was wir dort erleben, ist auch eine Art Zweiklassenmedizin, und zwar insofern, als sinnhafte telemedizinische Projekte heute nicht als Regelleistungen zur Verfügung stehen. Ich denke, unsere Forderung muss lauten, dass dies über die üblichen Wege, wie Regelleistungen der Kassen definiert werden, hier ebenfalls vorgenommen wird, um allen die telemedizinischen Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. – Jetzt Herr Kollege Steininger aus Hessen.

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