Dr. Steininger, Hessen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift dieses
Tagesordnungspunkts lautet: „Aktuelle Diskussion zur Telematikinfrastruktur und
Zukunft der Telemedizin in Deutschland“. Für mich ist das leider immer noch so
ein großer und undurchsichtiger Moloch, dass ich möchte, dass wir zunächst
einmal wissen, worüber wir reden. Wir reden unter anderem über Telemedizin, wir
reden über den elektronischen Datenaustausch von Punkt zu Punkt, wir reden
manchmal auch über das elektronische Rezept.
Wir reden aber auch und ganz
besonders über die Telematikinfrastruktur. Wir haben auf den vergangenen
Ärztetagen immer wieder mehrheitlich entschieden: Wir wollen keine zentrale
Serverlösung. Wir wollen zumindest die Prüfung von dezentralen Daten. In allen
Anträgen, die vom Vorstand und von Herrn Bartmann kommen, ist immer noch die
Serverlösung der zentrale Bestandteil. Ich denke, das muss man noch klären. Ich
bitte Sie, alle Anträge abzulehnen, in denen die zentrale Serverlösung
vorkommt.
(Beifall)
Der zweite Punkt sind die Patientendatensicherheit
und der Patientendatenstammabgleich. In Antrag V-05 steht:
Seitens des Bundesministeriums
für Gesundheit liegt nunmehr das Signal vor, dass eine gesetzliche
Verpflichtung des Arztes zur Gültigkeitsprüfung des Versicherungsverhältnisses
eines Patienten in das SGB V aufgenommen wird.
Wir haben im niedergelassenen
Bereich als Kassenaußenstellen die 10 Euro einzuziehen. Damit mussten wir uns
abfinden, denn wir konnten dagegen nicht früh genug etwas tun. Aber nur weil
das Bundesministerium und der uns so wohlgesonnene Herr Rösler sagen, wir
sollen in der Praxis den Patientendatenaustausch durchführen, dies als gegeben
hinzunehmen, verstehe ich nicht. Dagegen würde ich mich von vornherein wehren.
Ich möchte in meiner Praxis nicht weiter zu einer Kassenaußenstelle werden.
(Beifall)
Herr Bartmann, es ist ein großer
Unterschied, ob ein Krankenhaus für eine mindestens vierstellige Summe den
Datenabgleich durchführt oder ob der Gynäkologe oder Dermatologe in der Praxis
für 12 Euro im Quartal diesen Verwaltungsaufwand hat.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Dazu bitte gleich Herr Bartmann.
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