TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Groß M.A., Nordrhein: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu unserem Antrag 56 sprechen. Dieser Antrag ist durch den Ausschuss E-Health der Ärztekammer Nordrhein erarbeitet worden, wie Herr Grauduszus bereits sagte, der als Gast in diesem Ausschuss war. Der Antrag ist dann in der Kammerversammlung mit großer Mehrheit angenommen worden. Anschließend hat der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein beschlossen, den Antrag eins zu eins in den Deutschen Ärztetag einzubringen.

Viele Dinge, die hier angesprochen wurden, sind in diesem Antrag aufgeführt. Wir wollen in der Testregion Bochum/Essen tatsächlich prüfen, wir wollen keine Pseudotests haben. Die Etablierung des ärztlichen Beirats steht kurz bevor. Die Mitglieder sind bereits benannt. Wir testen dort auch die mobilen Speichermedien.

Wir haben in diesen Antrag einen Zusatzpunkt aufgenommen, der hier überhaupt noch nicht angesprochen wurde. Wir fordern nämlich in dem Antrag auch für die anderen Patientenakten, die nicht unter § 291 a fallen, den gleichen Datenschutz. Die Gesundheitsakten nach § 68 SGB V schreien geradezu danach, den gleichen Datenschutz zu bekommen.

Wir haben in Nordrhein sehr, sehr viel erreicht. Es wäre fatal, wenn wir komplett wieder aussteigen müssten. Ich denke, wir sollten dort testen. Unsere Botschaft lautet: Lasst es uns testen. Im ärztlichen Beirat sind Kandidaten der Ärztekammer Nordrhein, der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der KV, aus den Testregionen. Lasst es uns testen und uns danach noch einmal zusammensetzen und diskutieren, ob es sinnvoll ist oder nicht. Wenn es sinnvoll ist, ist es gut; wenn es nicht sinnvoll ist, werden wir es nicht haben wollen.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Groß. – Jetzt Herr Kollege Spanholtz.

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