TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Bartmann, Referent: Es tut mir leid, aber ich muss zwischendurch immer wieder Stellung nehmen. Wir haben E-Akten, wir haben mittlerweile jede Menge E-Akten. Ich habe vor ein paar Minuten erklärt, dass alle diese E-Akten unter den Schutz der Gesundheitskarte gestellt werden sollen. Das bedeutet, dass diese Daten nicht kollektiviert werden. Eben wurde gesagt: In den USA werden die Daten verschoben. Das kann passieren, wenn man ungeschützte Daten hat. Aber hier entscheidet nicht der Arztausweis. Mit dem Arztausweis können Sie in keine einzige Gesundheitsakte schauen, egal wer der Anbieter ist. Hier entscheidet allein der Patient, der seine Karte steckt, der seine PIN weiß und in Zukunft wahrscheinlich zusätzlich ein biometrisches Merkmal hat. Nur der Patient kann auslösen, dass jemand in die Akte schaut.

Es ist ein großes Missverständnis, zu glauben, dass die Aufgabe der Akte darin besteht, dass dort die gesamte Dokumentation niedergelegt wird. Das wäre hirnrissig, das wäre doch Blödsinn. Wenn ich eine Akte hätte, die seit meiner Geburt geführt worden wäre, wäre sie leer, obwohl ich ganz normal krank werde wie jeder andere auch. Aber meine Kinderkrankheiten und die Impfungen dagegen interessieren den Geriater nicht mehr. Da bin ich selbstkritisch genug. Wenn Sie sich durchklicken würden zu operativen Eingriffen, würden Sie finden: 1969 Tonsillektomie, 2007 Leistenhernie rechts. Der einzige Befund, der wirklich interessant wäre, der mir, wenn ich eine solche Akte gehabt hätte, eine Nacht in Todesangst erspart hätte, ist, dass ich vermutlich seit meiner Kindheit einen Verdichtungsherd im rechten Lungenunterfeld habe. Das wurde vor zehn Jahren bei einer Routineuntersuchung beim Betriebsarzt festgestellt. Ich dachte, ich hätte einen Rundherd. Mir ist nachher eingefallen, nachdem aufgeklärt war, dass es kein Rundherd ist, dass ich als Kind der Einzige aus unserer Klasse war, der bei den Röntgenreihenuntersuchungen in dem grauen Röntgenbus, der auf dem Schulhof stand, immer wieder zur Nachkontrolle musste. Das war ein Befund, der für mich tatsächlich von Interesse gewesen wäre.

Man sucht ganz gezielt nach Daten. Man findet nur diejenigen Daten, die der Patient dort haben will, weil er sie gegebenenfalls wieder autorisiert freigeben möchte. Also bitte nicht immer so tun, als gebe es die Akte, auf die wir warten. Es gibt viele Akten, die unterstützt werden können. Sie können nicht so tun, als hätten Sie keine Praxisdokumentation mehr, als sei diese auf der elektronischen Akte. Das stimmt so einfach nicht.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt Herr Scholz aus Hessen.

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