TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann haben wir noch den Antrag V-18:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird aufgefordert, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Überprüfung zu beauftragen, für welche telemedizinischen Anwendungen ein Nutzen für die Patienten als nachgewiesen gelten kann. Die so positiv bewerteten Verfahren sollen in den Regelleistungskatalog der GKV aufgenommen werden.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Möchte jemand gegen Vorstandsüberweisung sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte nicht überweisen? – Das Erste war die Mehrheit. – Wenn so viele Augen unsicher sind, zählen wir das lieber aus. Ich frage also noch einmal: Wer möchte den Antrag V-18 an den Vorstand überweisen? – Wer möchte nicht überweisen? – An sich ein schöner Antrag, aber er ist mit 103 : 95 an den Vorstand überwiesen. Wir werden etwas daraus machen.

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