TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Es folgt der Antrag V-34:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, zu prüfen, ob auch durch eine Erhöhung der Studienplätze in der Medizin

– gemeint ist wohl eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze in der Medizin –

mittelfristig dem Nachwuchsmangel begegnet werden kann. Zugleich müssen dann aber auch die Kapazitäten in der klinischen Ausbildung – am Krankenbett des Patienten also – erweitert werden. Vorher und auch kontinuierlich muss aber die Qualität der Lehre deutlich verbessert und mehr Praxisbezug hergestellt werden. Außerdem müssen die Lehr- und Prüfungsinhalte überprüft und am Ausbildungsziel orientiert werden …

Wer möchte dem Antrag 34 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Wenige. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-43:

Der Deutsche Ärztetag möge beschließen, dass bei den Auswahlgesprächen für Studierende der Medizin an den jeweiligen Hochschulen Vertreter der Landesärztekammern hinzuzuziehen sind. Einhergehend damit sollen die Ärztekammern ihre Vorstellung über die Ausgestaltung dieser Gespräche und die Auswahlkriterien für die Einladung bei den Hochschulen einbringen …

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Möchte jemand dagegensprechen? – Formal. Wer ist für Vorstandsüberweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen. Die Universitäten haben sechs Jahre mit den Studierenden zu tun und wir als Kammern ein Berufsleben lang. Das ist ja auch wichtig.

Damit kommen wir zum Antrag V-110:

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in den Auswahlverfahren zur Zulassung zum Medizinstudium die Ärztekammern aktiv beteiligt werden.

Auch da wäre die Vorstandsüberweisung sinnvoll. Wer möchte den Antrag 110 überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen und Professor Schulze wird sich damit befassen.

Es geht weiter mit dem Antrag V-51:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert die zuständigen Stellen erneut auf, die Rahmenbedingungen für die Studienordnungen dahingehend zu erweitern, dass die Medizinstudierenden die Lehrkrankenhäuser für ihre Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ) deutschlandweit frei wählen können.

„Deutschlandweit“ stand in dem anderen Antrag nicht. An sich müsste dort „weltweit“ stehen. Das kann man ja auch im Ausland machen. Wer möchte dem Antrag 51 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-73:

Der 113. Deutsche Ärztetag weist entschieden den Vorschlag des Gesundheitspolitikers Jens Spahn zurück, für den Studiengang Medizin den Bachelor-Master-Studiengang einzuführen …

Das ist ein schöner Antrag. Wer möchte zustimmen, dass wir das nicht wollen? – Wer ist dagegen, dass wir das nicht wollen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig angenommen. Sehr schön.

(Beifall)

Es geht weiter mit dem Antrag V-109:

Der 113. Deutsche Ärztetag lehnt die Einführung einer Bachelor-/Ma­sterstruktur in der Medizin ab. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die klare Positionierung des Bundesgesundheitsministers Dr. Rösler gegen eine Umsetzung des Bologna-Prozesses für das Medizinstudium. Das einheitliche und hochwertige Medizinstudium mit dem Abschluss Staatsexamen muss erhalten bleiben …

Das sollten wir ruhig auch noch abstimmen. Wer möchte dem Antrag 109 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Es geht weiter mit dem Antrag V-81:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Bundes- und die Landesgesetzgeber auf, die Zugangskriterien für die Studienplatzvergabe an den medizinischen Fakultäten zu ändern. Eine besondere Berücksichtigung sollten in viel höherem Maße bereits vor Studienbeginn geleistete Praktika oder eine bereits abgeschlossene medizinische Berufsausbildung finden. In diesem Zusammenhang sollten vom 113. Deutschen Ärztetag die medizinischen Fakultäten aufgefordert werden, die Möglichkeiten der Bewerberauswahl durch Eignungsgespräche im jetzt schon möglichen vollen Umfang zu nutzen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Das ist doch an sich ein löbliches Vorhaben. Aber ich frage: Wer möchte das dem Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Viele. Wer ist dagegen? – Weniger. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-85:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber und die Fakultäten auf, eine Lösung zu erarbeiten, wie die Mobilität im Praktischen Jahr des Medizinstudiums innerhalb Deutschlands ermöglicht werden kann.

Den Studierenden muss die Möglichkeit gegeben werden, ihr Praktisches Jahr oder Teile davon im gesamten Bundesgebiet auch an Ausbildungsstätten gemäß der Vorgaben der Approbationsordnung für Ärzte … zu absolvieren, die nicht als Lehrkrankenhäuser an die eigene Fakultät angeschlossen sind.

Das ist eine kleine Variante zu dem eigentlichen Ziel. Wir können durchaus darüber abstimmen. Wer möchte dem Antrag 85 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen. Wenn man mehreren Anträgen mit demselben Ziel zustimmt, ist die Wirkung noch größer.

Jetzt kommt der Antrag V-100:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, sich bei den Universitäten dafür einzusetzen, dass geeignete Einrichtungen der betriebsärztlichen Betreuung den Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung im Sinne der Approbationsordnung für Ärzte … gleichgestellt werden.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine Gegenrede gegen Vorstandsüberweisung? – Keine. Wer möchte das dem Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Weniger. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag V-111:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Approbationsordnung dahingehend zu ändern, dass das jetzige „Hammerexamen“ abgeschafft und der zweite Teil der ärztlichen Prüfung in einen schriftlich-theoretischen Teil vor dem Praktischen Jahr (PJ) und ein mündliches klinisch-praktisches Examen mit Patientenvorstellung gegliedert wird.

Das ist etwas differenzierter. Wer möchte dem Antrag 111 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

© Bundesärztekammer 2010