TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Wir wenden uns nun dem Antrag V-33 zu:

Der 113. Deutsche Ärztetag begrüßt die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht der Fortsetzung einer besseren Verzahnung des stationären und des ambulanten Sektors.

Dies betrifft insbesondere die kritische Überprüfung und eventuelle Präzisierung des Zulassungsverfahrens für Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen.

§ 116 b SGB V in der jetzigen Fassung sorgt eher für Konfrontation als für Kooperation zwischen ambulanten und stationären Leistungsanbietern, schürt den Konkurrenzkampf und sorgt für unnötige Rechtsstreitigkeiten …

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Dazu hat sich Herr Bertram gemeldet. Bitte schön.

Prof. Dr. Bertram, Nordrhein: Kurz und knapp: Wir haben den schönen Antrag von Frau Wenker aus der Akademie und den Gremien gehabt. Das beinhaltet fast dasselbe. Deswegen beantrage ich Vorstandsüberweisung, damit der Vorstand gegebenenfalls noch etwas ergänzen kann, falls es weitere Aspekte gibt.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. – Möchte jemand gegen den Überweisungsantrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag 33 an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© Bundesärztekammer 2010