TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Nunmehr kommen wir zum Antrag V-115:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, bis zur Einführung des Kostenerstattungsprinzips als primärem Abrechnungs- und Vergütungssystem in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die bestehenden Benachteiligungen für gesetzlich Krankenversicherte bei der Wahl der Kostenerstattung zu beseitigen und eine Gleichberechtigung von Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 SGB V und Sachleistungsprinzip in der GKV herzustellen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand dagegensprechen? – Frau Haus selbst.

Haus, Nordrhein: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, dass wir diesen Antrag hier wirklich gut abstimmen können und nicht an den Vorstand überweisen müssen. Der Vorstand hat sich in seinem Leitantrag zu diesem Problem schon geäußert. Das hier ist etwas, was im Koalitionsvertrag steht und von dem wir überall auf Kammerversammlungen und KV-Vertreterversammlungen fordern, dass es wenigstens fair behandelt wird. Das Kostenerstattungsprinzip ist implementiert, aber es wird unfair behandelt. Es tut keinem weh, denke ich, wenn er hier dafür stimmt. Das ist, wie gesagt, Gegen­stand des Koalitionsvertrags. Wir sollten von diesem Ärztetag her einen kleinen Output geben, dass wir im Prinzip die Richtung der Regierung unterstützen. Wenn wir dagegen wären, wüsste ich überhaupt nicht, was wir noch wollen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Haus. – Ich frage: Wer möchte dem Antrag 115 zustimmen? – Wer möchte ihn nicht annehmen? – Das Erste war die Mehrheit.

(Beifall)

Wer enthält sich? – Die Beteiligung war nicht so riesig, aber es haben halt mehr dafür gestimmt. Der Antrag ist also angenommen.

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