TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Nowak, Hessen: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Punkt GKV am Anfang lief sehr, sehr schnell. Die Leute haben eher an einen Toilettengang gedacht, als sich mit dem Antrag zu beschäftigen. Meinen Antrag 35 zur Verankerung des Rettungsdienstes und der Notfallmedizin im SGB V habe ich für einen Selbstläufer gehalten. Der Antrag wurde aber leider an den Vorstand weitergeleitet, weil das so schnell ging. Die Leute hatten keine Zeit, sich damit zu beschäftigen.

Es geht darum, ganz klar ins Gesetz zu schreiben, was schon heute angewendet wird. Es kostet die Ärzte kein Geld. Sie verlieren nichts. Dieser Antrag ist abgesprochen mit einzelnen Landesbehörden, die für den Rettungsdienst zuständig sind. Sie würden sich freuen, wenn sie vom Ärztetag eine Unterstützung bekämen.

Deswegen bitte ich um zweite Lesung und Sie um eine eindeutige Zustimmung.

Danke schön.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Das machen wir, wenn der ganze Tagesordnungspunkt abgewickelt ist.

Jetzt muss ich mich möglichst vornehm ausdrücken: Ein paar Minütchen müssen wir unterbrechen. Wir haben kein Stenografenteam, sondern einen einzelnen Stenografen. Sie wissen schon, worum es geht. Sie brauchen sich nicht von Ihren Plätzen wegzubegeben; es geht gleich weiter.

(Unterbrechung)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir können uns jetzt Gedanken darüber machen, ob wir dem Antrag von Herrn Nowak entsprechen wollen, zum Antrag 35 betreffend den Rettungsdienst eine zweite Lesung durchzuführen. Dazu müssen wir zählen. Ich frage: Wer möchte zum Antrag 35, der an den Vorstand überwiesen worden ist, eine zweite Lesung befürworten, weil er ein Herz für die Ärzte, die im Rettungsdienst arbeiten, und für die Rettungssanitäter hat? – Wer möchte das nicht? – Wer möchte sich enthalten? – Niemand. Dann ist eine zweite Lesung beschlossen. Es geht um den Antrag V-35:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, den Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport endlich eigenständig im SGB V zu regeln und als Teil der Krankenbehandlung nach § 27 SGB V anzuerkennen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Das haben wir eben schon einmal gemacht.

(Zurufe)

– Jetzt wollen Sie es wieder? Möchte jemand gegen Vorstandsüberweisung sprechen? Da muss er ziemlich gute Argumente haben.

Nowak, Hessen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, einige haben nicht verstanden, um was es geht.

(Widerspruch)

Es geht um die Bemühungen der Landesbehörden, die für den Rettungsdienst zuständig sind, endlich eine Regelung im Bundesgesetz zu haben. Es wird zwar praktiziert, führt aber bei den Krankenkassen dazu, dass man zu hören bekommt: Wir bezahlen das nicht, es steht nicht im SGB V. Es müssen Prozesse geführt werden, es laufen Schiedsstellenverfahren, bis es letztlich doch bezahlt wird.

Ich möchte, dass es hier endlich eine einheitliche Regelung gibt, dass wir ein Bundesgesetz und Landesgesetze haben, die kongruent sind. Um mehr geht es nicht. Deswegen bitte ich um Zustimmung.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann frage ich noch einmal: Wer möchte überweisen? – Wer möchte nicht überweisen? – Das zählen wir aus. Also noch einmal die Frage: Wer möchte überweisen? – Wer möchte die Überweisung ablehnen, also heute entscheiden? – 72 sind gegen die Überweisung, 65 sind für die Überweisung. Das sind sieben Stimmen Unterschied. Aber immerhin.

Dann können wir jetzt inhaltlich abstimmen. Wer ist für den Antrag 35? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

(Beifall)

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