TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen nun zum Themenbereich „Gendiagnostik“. Dazu liegt der Antrag V-107 vor:

Der 113. Deutsche Ärztetag begrüßt grundsätzlich die Intention des Gendiagnostik-Gesetzes (GenDG), das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen und ihr Recht auf Nichtwissen ebenso gesetzlich zu verankern wie das Verbot der Diskriminierung aufgrund genetischer Eigenschaften. Prädiktive genetische Untersuchungen bedürfen unzweifelhaft eines besonderen Schutzniveaus. Dies trifft jedoch nicht gleichermaßen für andere diagnostische genetische Untersuchungen zu. Die mit dem GenDG vom
31. Juli 2009 geschaffenen bürokratischen Anforderungen bringen für diagnostische genetische Untersuchungen keinen Zugewinn an Qualität oder Sicherheit für die Betroffenen.

Es ist z. B. absolut unpraktikabel, wenn bei der Anforderung von Labordiagnostik bei der Abklärung von Mutationen von Faktor-II-Prothrombin oder Faktor-V-Leiden dem Laborarzt eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten vorgelegt werden muss. Im Gegensatz zum von der Politik erst kürzlich zugesagten Abbau von Bürokratie in der Medizin ist mit dem GenDG ein neuer Bürokratieschub ausgelöst worden, der in dieser Form nicht akzeptabel ist.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. – Bitte Herr Clever.

Dr. U. M. Clever, Baden-Württemberg: Ich habe mich ganz spontan gemeldet, um gegen Vorstandsüberweisung zu plädieren. Ich habe mit dem Antrag zunächst einmal nichts zu tun gehabt, finde ihn aber absolut wichtig. Wir müssen jetzt ein Zeichen setzen, weil die Kolleginnen und Kollegen in der Vertragsärzteschaft und in den Kliniken mit diesem Problem in den nächsten Jahren viel Bürokratie bekommen.

(Beifall)

Es ist einfach noch nicht durchgedrungen, wie ich glaube: Das Gesetz gilt seit dem
1. Februar 2010. Die Intention des Gesetzes ist richtig und ich unterstütze sie ebenso wie die Antragsteller. Wir müssen aber auch die Bürokratie sehen, die da auf uns zukommt und die wir unbezahlt erledigen müssen. Im nächsten Jahr wird eine Kommission festlegen, wie wir das zu machen haben und wer das machen darf. Das wird ein Riesenaufwand. Ich finde, wir müssen jetzt und nicht im nächsten oder übernächsten Jahr dazu Stellung nehmen. Der Antrag ist harmlos.

Danke sehr.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt frage ich: Wer möchte überweisen? – Das hält sich in Grenzen. Wer ist gegen Überweisung? – Viele. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Viele. Wer nicht? – Einzelne. Wer enthält sich? – Auch Einzelne. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Jetzt macht Dr. Montgomery an diesem Platz weiter.

(Beifall)

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