TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag V-44:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf zu eruieren, inwieweit der subjektiv immer stärker wahrgenommene Ärztemangel durch die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, gesellschafts- und sozialpolitisch gewünschte Effekte, eine zunehmende Differenzierung der fachlichen Qualifikation oder ähnliche Effekte bedingt ist.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Wünscht jemand gegen die Vorstandsüberweisung zu sprechen? – Herr Lipp.

Dr. Lipp, Sachsen: Meine Damen und Herren! Wir haben ständig die Diskussion in der Öffentlichkeit und auch lokal mit den Krankenkassenvertretern und der KV, in der uns um die Ohren gehauen wird, wir seien zu viele Ärzte. Rein rechnerisch, rein formal mag das zum großen Teil stimmen. Das ist eine ganz wichtige Argumentationslinie, die wir nicht nur auf Bundesebene, sondern auch lokal brauchen. Wenn wir nämlich nachweisen können, dass allein durch die Ausdifferenzierung des Facharztsektors, dass allein durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die wir ja alle wollen, ein relativer Mangel entsteht, haben wir eine deutlich bessere Argumentationsbasis.

Das ist ein ganz einfacher und schlichter Antrag, der die Basis unserer berufspolitischen Arbeit darstellt. Ich weiß nicht, warum wir so etwas an den Vorstand überweisen.

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr Lipp. – Frau Gitter wünscht, für die Vorstandsüberweisung zu sprechen. Ich gebe Ihnen nur kurz zu bedenken: Der Antrag landet so oder so beim Vorstand. Er adressiert ja auch den Vorstand. Er ist finanzwirksam. Es wäre eigentlich eine Aufforderung an die Versorgungsforschung, ob das nicht eines Themas dort wert wäre. Ein Prüfauftrag mit Finanzwirksamkeit wird es so oder so. Da wäre eine Vorstandsüberweisung sicher nicht schlecht.

Dr. Gitter, Bremen: Das wäre der erste Teil meiner Argumentation gewesen. Bei der Versorgungsforschung muss man genau schauen, wie das Thema lauten soll. Dass wir, weil es jetzt ein neues Arbeitszeitgesetz gibt und weil es endlich eingehalten wird, allein schon deswegen limitierte ärztliche Arbeitszeiten haben und infolge dessen, wenn man so will, mehr Köpfe brauchen, ist klar. Das braucht man nur auszurechnen. Inwieweit die arbeitsteilige Tätigkeit der Ärzte in fachärztlicher Differenzierung noch eine Rolle spielt und welche Auswirkungen sie hat, ist eine hoch spannende Frage. Sie ist im Antragstext noch gar nicht austariert. Deswegen gehört der Antrag an den Vorstand überwiesen, damit man sich dort mit dieser Fragestellung, wie wir uns die ärztliche Arbeit aufteilen und wie man das in einen Arbeitsauftrag für die Versorgungsforschung ummünzen kann, beschäftigt.

Danke schön.

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank. Wir haben die Plädoyers für und gegen eine Vorstandsüberweisung gehört. Ich bitte Sie um Abstimmung. Wer ist für Vorstandsüberweisung? – Bitte die Gegenprobe! – Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Enthaltungen? – Wenige Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© Bundesärztekammer 2010