TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Weitere Anträge zum Thema „Arbeitszeit“ liegen nicht vor. Wir steigen in das Thema „Menschenrechte“ ein. Dazu liegt zunächst der Antrag V-12 vor. Die Überschrift lautet:

Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus – Einführung eines anonymen Krankenscheins

Der Antrag kommt vom Vorstand der Bundesärztekammer und ist etwas länger. Wünschen Sie, dass ich ihn vorlese? – Nein. Dann frage ich: Wünschen Sie, dagegenzusprechen? – Nein. Dann frage ich Sie: Wer dafür ist, den bitte ich jetzt die Karte zu heben. – Bitte die Gegenprobe! – Einer. Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag bei einer mutigen Gegenstimme mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-13 (neu) mit der Überschrift:

Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung

Wünschen Sie, dass ich Ihnen den Antragstext vorlese? – Nein. Dann frage ich Sie: Wer ist für diesen Antrag? – Die Gegenprobe! – Niemand. Enthaltungen? – Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-17 a. Danach soll im Antrag V-17 auf Seite 2 an den dritten Absatz, der mit dem Wort „auszutauschen“ endet, folgender Satz angefügt werden:

In Analogie zu den bewährten Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), die Behinderte bis zum 18. Lebensjahr versorgen, sollten medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) etabliert werden.

Wünschen Sie, dagegenzusprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu heben. – Die Gegenprobe! – Eine ganze Anzahl, aber weniger. Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.

Damit steht der Antrag V-17, der ausführlich ist – ich glaube nicht, dass ich ihn vorlesen muss, weil Sie ihn ja schon länger auf dem Tisch haben –, mit der Änderung durch den Antrag 17 a, den wir eben beschlossen haben, in toto zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich, das auszudrücken. – Bitte die Gegenprobe! – Zwei Gegenstimmen. Enthaltungen? – Wenige Enthaltungen. Dann ist der Antrag bei zwei Gegenstimmen mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-93 mit der Überschrift:

Altersfestlegung bei minderjährigen Jugendlichen

Der Antragstext lautet:

Aufgrund mehrfacher, weiterer Altersfeststellungen bei minderjährigen Flüchtlingen durch Röntgen der Handwurzelknochen wird nochmals an die Ärztetagsbeschlüsse von 1995 und 2007 erinnert.

Danach ist die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten zur Feststellung des Alters mit aller Entschiedenheit abzulehnen.

In der Begründung wird zum einen auf Vorgänge in Hamburg, die mir sehr gut bekannt sind, abgehoben, zum anderen wird an unsere Beschlüsse erinnert, wo wir mit überwältigenden Mehrheiten festgelegt haben, dass wir es für kritikwürdig halten, wenn sich Ärzte an der Feststellung des Korridors, der medizinisch festgestellt werden kann, beteiligen, wenn dies allein der Feststellung des Alters und der Einhaltung bzw. Nichteinhaltung von strengen justiziablen Stichtagsregelungen dient. Daran wird erinnert. Ich glaube, ich brauche Ihnen das nicht alles vorzulesen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Einer. Enthaltungen? – Dann ist der Antrag bei einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.

Zur Abstimmung steht jetzt der Antrag V-94. Er betrifft Abschiebehaft und Abschiebung. Der Antragstext lautet:

Freiheitsentziehung und Abschiebehaft bedeuten eine hohe psychische Belastung, dies trifft insbesondere auf Flüchtlinge zu, die als Kinder und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen und einen Asylantrag stellen.

Flüchtlingskinder und unbegleitete minderjährige Jugendliche (UMF) haben als besondere schutzbedürftige Personen (EU-Richtlinien 1 und 2) und nach der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) Anrecht auf Schutz und Betreuung, sie dürfen nicht in Abschiebungshaft genommen und abgeschoben werden.

Die Psyche eines Kindes ist besonders verletzlich, da sein noch ungefestigtes Welt- und Selbstbild sich an der Traumaerfahrung orientiert und folglich geprägt ist von traumabezogenen Erwartungen …

Ich glaube, Sie gestatten mir, Ihnen den Rest zum Lesen anheim zu geben. Die wesentlichen Punkte stehen ja am Anfang. Wünscht jemand, im Wege der Gegenrede dazu zu sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir über den Antrag abstimmen. Wer für den Antrag V-94 ist, möge die Hand heben. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen. – Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-103. Die Überschrift lautet:

Die Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen behindert weiterhin die medizinische Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus

Der Antragstext lautet:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Bundestag auf, die generelle Pflicht öffentlicher Stellen zur Meldung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde aufzuheben. Diese Verpflichtung trifft nach geltendem Recht auch Behörden im Bereich des Gesundheitswesen und der Sozialhilfe (Sozialämter).

Der Deutsche Ärztetag schließt sich dabei der Forderung nach einer Gesetzesänderung an, nämlich die Übermittlungspflicht nur für solche öffentliche Stellen aufrechtzuerhalten, deren Aufgabe die Gefahrenabwehr und Strafrechtspflege sind, wie Polizei- und Ordnungsbehörden sowie öffentliche Stellen der Strafverfolgung und Strafvollstreckung.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag zielt auf eine Gesetzesänderung. Man muss aber sagen, dass in den Ausführungsvorschriften zum Gesetz bereits mindestens für die Sozialämter und die Abrechnungsabteilungen auch öffentlicher Krankenhäuser klar geregelt ist, dass die dort Tätigen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe als Arztes mit unter die medizinrechtlich gültige Schweigepflicht fallen. Der Antrag zielt also darauf ab, etwas gesetzlich zu regeln, was im Kern, im Prinzip längst geregelt ist. Das muss man hinzufügen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Wünscht jemand, dagegenzusprechen? – Keine Widerrede. Dann können wir über die Vorstandsüberweisung abstimmen. – Die Gegenprobe! – Einzelne. Enthaltungen. – Eine. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© Bundesärztekammer 2010