Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir kommen zum Antrag V-99. Dieser Antrag trägt die Überschrift:
Anpassung der BUB-Richtlinien (MVV-RL) zur Substitution Opiatabhängiger an die novellierten Richtlinien der Bundesärztekammer
Der Antragstext lautet:
Der 113. Deutsche Ärztetag begrüßt die Verabschiedung der Novelle der Richtlinien zur Substitution Opiatabhängiger der Bundesärztekammer und fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung auf, die Richtlinien für die Behandlung gesetzlich Versicherter entsprechend anzupassen.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, die Hand zu heben. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen.
Wir kommen zum Antrag V-101 mit der Überschrift:
Angemessene personelle und finanzielle Rahmenbedingungen für die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
Der Antragstext lautet:
Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger, insbesondere des § 10 „Anforderungen an Einrichtungen zur Substitution mit Diamorphin“ einzusetzen.
Nur so kann der dringend notwendige Aufbau von Diamorphinambulanzen gesichert werden.
Herr Kunstmann, der inhaltlich federführend dafür zuständig ist, sagt, dass das im Kern bereits in der Stellungnahme der Bundesärztekammer steht. Wir können trotzdem darüber abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
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