TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir kommen zu dem Komplex „Gesundheitspolitik“. Wir beginnen mit dem Antrag V-10 des Vorstands der Bundesärztekammer:

Gleichberechtigung universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen im Rahmen der Nationalen Gesundheitsforschungsinitiative

Ich glaube, der Antrag spricht für sich selber. Ich brauche ihn nicht vorzulesen. Diejenigen, die dafür sind, mögen die Hand heben. – Die Gegenprobe! – Einzelne. Enthaltungen? – Eine Enthaltung. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-47:

Sicherstellung stationärer Versorgung

Der Antragstext lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Politik auf, die in Deutschland drohenden und bereits bestehenden Versorgungsengpässe sowie den bestehenden Ärztemangel mit aller Kraft und allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen, um eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Die Ärzteschaft ist bereit, sich mit ihrer Kompetenz in die entsprechenden Konzepte einzubringen.

Ich glaube, einen größeren Selbstläufer habe ich lange nicht mehr gesehen. Das ist es, was wir die ganze Zeit tun. Ich glaube, die Begründung brauche ich Ihnen nicht vorzulesen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Einer ist dagegen. Enthaltungen? – Dann ist der Antrag bei einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen angenommen.

Jetzt kommt der Antrag V-92, der den Ärztemangel thematisiert:

Schon seit Jahren spüren die Patienten in Deutschland den wachsenden Ärztemangel. Kliniken können vakante Stellen nicht mehr besetzen, niedergelassene Ärzte finden keine Nachfolger für ihre Praxen. Dies ist kein reines Verteilungsproblem, wie die Krankenkassen gerne behaupten, sondern Folge des Attraktivitätsverlustes des Arztberufes in Praxis und Klinik.

Um den drohenden Ärztemangel abzuwenden, muss der Arztberuf wieder attraktiv werden. Mögliche Maßnahmen sind …

Es folgen sechs Spiegelstriche. Ich glaube, ich brauche sie Ihnen nicht vorzulesen. Sind Sie damit einverstanden? – Ja. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu heben. – Bitte die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen nunmehr zum Antrag V-65:

Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Umsetzung der nationalen Gesundheitsziele

Der Antragstext lautet:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) auf, flankierend Konzepte, Strategien und Initiativen zu entwickeln, die die Umsetzung und Finanzierung von Gesundheitszielprogrammen vorantreiben.

Wer dafür ist, möge die Hand heben. – Die Gegenprobe! – Einer. Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Nun kommt der Antrag V-67:

Finanzierung der nationalen Gesundheitsziele

Der Text des Antrags lautet:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, die Zielthemen aus Gesundheitszielprogrammen explizit in ihren Förderprogrammen zu berücksichtigen, um eine spätere Umsetzung und Finanzierung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten.

Ich bitte diejenigen, die dem zustimmen wollen, jetzt die Hand zu heben. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag einstimmig angenommen.

Es folgt der Antrag V-75:

Stärkung des ärztlichen Berufsgeheimnisses

Der Antragstext lautet:

Die Bundesärztekammer wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in den vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) auch Ärzte neben Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten in den § 160 a Abs. 1 StPO aufgenommen werden und das absolute Erhebungs- und Verwertungsverbot auch im ärztlichen Bereich wieder garantiert wird.

Diesbezüglich hat bereits die Anwaltschaft Anstrengungen unternommen und fordert die generelle Aufnahme aller ihrer Berufsangehöriger und nicht nur derjenigen, die Verteidiger sind.

Oberstes Ziel muss es deshalb sein, neben den erwähnten drei Berufsgeheimnisträgern auch alle weiteren in § 53 Abs. 1 StPO genannten Berufsgeheimnisträger in die Vorschrift des § 160 a Abs. 1 StPO wieder aufzunehmen.

(Beifall)

Ich meine, mich zu erinnern, dass wir bereits am Mittwochmorgen einen ähnlichen Antrag positiv beschieden haben. Das, was hier steht, ist Politik der Bundesärztekammer. Zur Vigilanzprüfung frage ich: Ist etwa jemand dagegen? – Zustimmung? – Enthaltungen? – Das hat hervorragend funktioniert. Der Antrag ist einstimmig angenommen.

© Bundesärztekammer 2010