TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir gehen weiter zum Antrag V-91:

Debatte um Priorisierung

Das ist jetzt genau die Gegenrichtung:

Der Deutsche Ärztetag hält eine Debatte um Priorisierung, d. h. um die Abfolge von ärztlichen Leistungen entsprechend ihrer Erfordernis, für notwendig und richtig und fordert ihre sachliche Fortführung, da sich die Schere zwischen Beitragszahlungen und der Finanzierbarkeit des Leistungsgeschehens – bedingt durch den demographischen Wandel und die angespannte wirtschaftliche Lage – immer weiter öffnet.

Der 113. Deutsche Ärztetag hält sowohl das Thema „Priorisierung“ als auch die Definition eines Grundleistungskataloges für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Systematik für die Beschreibung eines neuen Leistungskataloges zu entwickeln. Dies kann durch eine interdisziplinär besetzte Kommission unter Zuhilfenahme der Versorgungsforschung geschehen. Die Debatte muss ergebnisoffen angelegt sein und sowohl wirtschaftliche als auch medizinische und soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Ziel ist ein nachhaltiges Konzept, das eine gute Gesundheitsversorgung für alle ermöglicht und die Lasten und Leistungen gerecht verteilt.

(Zurufe: Vorstandsüberweisung! Nichtbefassung!)

– Vorstandsüberweisung wird beantragt. Wer möchte gegen Vorstandsüberweisung sprechen?

(Zurufe)

– Man kann nicht Vorstandsüberweisung beantragen und gleichzeitig dagegensprechen, Rudolf. Es ist Vorstandsüberweisung von Dir beantragt worden. Jetzt rufe ich die Vorstandsüberweisung auf.

(Zuruf: Nichtbefassung!)

– Nichtbefassung geht vor. Nichtbefassung ist beantragt. Wer möchte gegen Nichtbefassung sprechen? – Frau Gitter zur Geschäftsordnung.

Dr. Gitter, Bremen: Ich habe einen alternativen Vorschlag. Ich würde gerne getrennt über den ersten und den zweiten Absatz abstimmen. Für den zweiten Absatz möchte ich Vorstandsüberweisung beantragen, da er uns konkret auf ein Verfahren festlegt. Ich glaube, da sollte man sowohl uns als auch der Bundesregierung Gelegenheit zum Nachdenken geben. Der erste Absatz ist ja eigentlich konform mit dem, was wir schon einmal beschlossen haben.

Vizepräsident Dr. Montgomery: Der weitestgehende Antrag ist – darin sind wir uns einig – der Antrag auf Nichtbefassung. Dieser Antrag geht allen anderen Anträgen vor. Es ist Nichtbefassung beantragt worden. – Sie möchten gegen Nichtbefassung sprechen, Herr Kajdi? – Das lassen wir noch zu, dann gehen wir in das Abstimmungsverfahren.

Dr. Kajdi, Saarland: Meine Ablehnung der Nichtbefassung begründe ich damit, dass das Thema so wichtig ist. Ich möchte darauf zurückkommen, dass wir eine eindeutige und ehrliche Antwort auf die Priorisierung von unserem Gesundheitsminister, der mit einem klaren Kopf ausgestattet ist, am Dienstag bekommen haben. Sie dürfen versichert sein, dass kein deutscher Gesundheitsminister, egal aus welcher Partei, in dieser Demokratie, in der die Bürger hohe Kassenbeiträge zahlen, sich je diesen Schuh der Priorisierung anziehen wird.

Vizepräsident Dr. Montgomery: Herr Kajdi, Sie können nicht jeden Geschäftsordnungsantrag dazu benutzen, noch einmal Ihre vorbereitete Rede zu halten.

(Beifall)

Dr. Kajdi, Saarland: Das ist der Grund, warum man sich damit befassen muss.

Vizepräsident Dr. Montgomery: Ich glaube, Herr Kajdi, wir müssen jetzt unsere Zeit auch ein bisschen priorisieren.

Dr. Kajdi, Saarland: Ich finde es schon seltsam, dass man inhaltlich nicht argumentieren darf, obwohl der Inhalt sehr wohl einen Grund darstellt.

(Unruhe)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Ich danke Ihnen, Herr Kajdi. Wir haben selber dieses Verfahren so beschlossen. Wir sollten uns auch daran halten.

Der weitestgehende Antrag ist der Antrag auf Nichtbefassung mit dem gesamten Antrag. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Bitte die Gegenprobe! – Ersteres war die Mehrheit. Enthaltungen? – Einzelne. Dann ist Nichtbefassung beschlossen.

© Bundesärztekammer 2010