TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Nunmehr kommen wir zum Antrag V-77:

Nikotinentwöhnung als Therapieoption

Der Antragstext lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert, dass den Ärzten in Deutschland eine qualifizierte und leitliniengerechte Tabakentwöhnung als Therapieoption im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung an die Hand gegeben wird. Diese umfasst die Verhaltenstherapie sowie die medikamentöse Unterstützung. Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber dazu auf, die unzutreffende Einordnung der medikamentösen Unterstützung im § 34 SGB V als „Lifestyle“-Angelegenheit für den therapeutischen Einsatz der medikamentösen Unterstützung in der Tabakentwöhnung zu beseitigen. Weiter sind die Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, eine qualitätsgesicherte verhaltenstherapeutische Tabakentwöhnung in der Hand geschulter Ärzte adäquat zu vergüten.

Dieser Antrag hat also eine andere Zielrichtung, hat aber genauso den Zweck, dass die Leute aufhören, zu rauchen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Dagegen spricht der Antragsteller.

Prof. Dr. Schwantes, Brandenburg: Sehr geehrter Herr Montgomery! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einordnung dieses Antrags unter dem Themenkomplex „Prävention“ ist eigentlich schon bezeichnend. Es handelt sich ja nicht um die Prävention des Nikotinkonsums, sondern um die Behandlung einer Nikotinabhängigkeit. Es geht also darum, dass eine Krankheit behandelt wird. Es geht um nichts weiter, als dass die Nikotinabhängigkeit – man kann auch sagen: Nikotinsucht – mit anderen Süchten wie Alkoholsucht oder Heroinsucht gleichgestellt wird.

Ich bitte Sie, den Antrag nicht an den Vorstand zu überweisen, sondern selber zu erklären: Das ist eine Krankheit und wir möchten, dass dies als Krankheit behandelt wird. Wenn wir diese Forderung nicht immer wieder neu stellen, wird auch in den kommenden Jahren und vielleicht auch in den kommenden Jahrzehnten nichts passieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Kollege Schwantes. – Das war ein Plädoyer gegen die Vorstandsüberweisung. Jetzt stimmen wir darüber ab. Wer für Vorstandsüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Das müssen wir zählen. Wer für Vorstandsüberweisung ist, den bitte ich, jetzt die Hand zu heben. – Jetzt bitte ich diejenigen, die den Antrag nicht an den Vorstand überweisen wollen, die Hand zu heben. – Die Vorstandsüberweisung ist mit 74 : 65 Stimmen beschlossen. Der Antrag ist also an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag V-84:

Verbesserung der Hygiene in der Medizin

Der Antragstext lautet:

Der 113. Deutsche Ärztetag empfiehlt allen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland, auf das Ritual des „Händeschüttelns“ im Arzt-Patient-Kontakt zu verzichten …

(Heiterkeit)

– Sie wollen nicht, dass ich das weiter vorlese? Dann erspare ich Ihnen das.

(Zuruf: Nichtbefassung!)

– Nichtbefassung ist der weitestgehende Antrag. Wünscht jemand, gegen die Nichtbefassung mit dem Nichthändeschütteln zu sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wenn es keine Gegenrede gibt, stimmen wir über den Antrag auf Nichtbefassung ab. Wer möchte sich mit diesem Antrag nicht befassen? – Die Gegenprobe! – Einige. Enthaltungen? – Keine. Dann ist Nichtbefassung beschlossen. Wir schütteln uns also weiterhin die Hände.

© Bundesärztekammer 2010