TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir kommen jetzt zum Komplex „Gesundheitsberufe“. Dazu gibt es den Antrag V-11 mit dem Änderungsantrag V-11 a. Danach soll im Antrag V-11 der neunte Absatz ersatzlos gestrichen werden, der lautet:

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Ausbildung in Arztpraxen ist im Vergleich zu anderen Betrieben besonders günstig …, wenn die Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung im gleichen Betrieb als Fachkräfte übernommen werden.

Wer möchte den neunten Absatz streichen? – Die Gegenprobe! – Ersteres war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. Der Absatz ist gestrichen.

Wir kommen zu dem jetzt geänderten Antrag V-11. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag V-15:

Kooperation der Gesundheitsberufe rechtssicher weiterentwickeln

Das ist ein Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer. Sie haben ihn sicher gelesen. Wer dem Vorstandsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ich danke Ihnen für die überwältigende Zustimmung. Der Antrag ist angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag V-105:

Berufsschulunterricht für Medizinische Fachangestellte durch Ärzte und nicht durch Gesundheitslehrer

Der Antragstext lautet:

Der Berufsschulunterricht für Medizinische Fachangestellte (MFA) im Bereich Behandlungsassistenz soll weiterhin von Ärzten und nicht von Gesundheitslehrern erteilt werden.

Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern werden aufgefordert, Konzepte zu entwickeln, um Ärztinnen und Ärzte für die Unterrichtstätigkeit zu gewinnen und durch Fortbildung zu unterstützen.

Wer dem zustimmen möchte, der möge jetzt die Hand heben. – Gegenprobe! – Einzelne. Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei wenigen Gegenstimmen angenommen.

© Bundesärztekammer 2010