TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Damit kommen wir zu dem Themenkomplex „Berufshaftpflichtversicherung“. Dazu liegt der Antrag V-42 vor:

Berufshaftpflichtbeiträge explodieren

Wünschen Sie, dass ich Ihnen den Antrag vorlese? – Nein. Wissen Sie alle, worüber wir abstimmen? – Ja. Dann bitte ich jetzt diejenigen, die dem Antrag zustimmen möchten, um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-53:

Beschwerde beim Bundeskartellamt wegen Berufshaftpflichtprämien

Der Text des Antrags lautet:

Der 113. Deutsche Ärztetag beauftragt die Bundesärztekammer, möglichst rasch eine Beschwerde bei dem Bundeskartellamt einzureichen bezüglich der enorm angestiegenen Berufshaftpflichtprämien, insbesondere in operativen Fächern wie der Gynäkologie …

Ob das Bundeskartellamt der richtige Adressat ist, würde ich vielleicht unsere Rechtsabteilung überprüfen lassen. Das schreit nach Vorstandsüberweisung.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Ich danke Ihnen. – Wünscht jemand, gegen die Vorstandsüberweisung zu sprechen? – Der Antragsteller selbst.

PD Dr. Scholz, Hessen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das können Sie hier entscheiden. Das Bundeskartellamt ist sehr wohl der richtige Adressat, wenn mehrere Versicherungen gleichzeitig die Prämien erhöhen. Ich erinnere Sie: Bei den Industrieversicherungen ist das auch geschehen, da haben die Versicherungen einen erheblich auf den Deckel bekommen durch das Bundeskartellamt. Ich finde, wenn Sie das hier entsprechend adressieren, bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie nicht damit einverstanden sind, wie das jetzt von den Versicherungen gemacht wird.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Ich halte es für absolut wichtig, dass wir uns gegen diese Erhöhungen dort wehren, wo sie nicht begründet sind. Ich frage mich nur, ob es nicht klüger wäre, wenn unsere Rechtsabteilung prüfen würde, wer der beste Adressat wäre. Das Bundesversicherungsamt muss ja derartige Prämien auch prüfen.

Vorstandsüberweisung steht im Raum. Wer gegen Vorstandsüberweisung ist, möge bitte die Hand heben. – Wer für Vorstandsüberweisung ist, möge die Hand heben. – Das müssen wir zählen.

(Zurufe)

– Gut, ich frage noch einmal: Wer für Vorstandsüberweisung ist, der möge die Hand heben. – Die Gegenprobe! – Das zählen wir aus. Also noch einmal: Wer für Vorstandsüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich bitte um Gegenprobe, wer gegen Vorstandsüberweisung ist. – Sie haben sich mit 62 : 66 gegen Vorstandsüberweisung entschieden.

Wir können also in die Abstimmung des Antrags selbst eintreten. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Einzelne. Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

© Bundesärztekammer 2010