TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir kommen jetzt zum Themenkomplex „Sonstiges“. Wir beginnen mit dem Antrag V-28:

Bewahrung der Freiberuflichkeit des Arztes unter den Bedingungen neuer Finanzierungskonzepte im Großgerätebereich

Der Text des Antrags lautet:

Der 113. Deutsche Ärztetag sieht mit großer Besorgnis, dass unter den Bedingungen neuer Finanzierungskonzepte im Großgerätebereich die Freiberuflichkeit von Ärztinnen und Ärzten leiden könnte. Der 113. Deutsche Ärztetag bittet die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern, die Entwicklungen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen wachsam zu prüfen und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

Meine Damen und Herren, wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann haben Sie den Antrag einstimmig angenommen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag V-102:

Europaweite Veröffentlichungspflicht klinischer Studien

Der Antragstext lautet:

Die Bundesärztekammer wird aufgerufen, gegenüber der Politik zu fordern, dass

  • europaweit eine gesetzliche Regelung gefunden wird, für sämtliche klinische Studien eine Registrierungspflicht einzuführen.
  • Die Angaben des bestehenden EU-Registers EudraCT müssen uneingeschränkt und allgemein zugänglich gemacht werden.
  • Insbesondere müssen zeitnah die Ergebnisse aller klinischen Studien, incl. Studien zu medizinischen Produkten und Verfahren, transparent und öffentlich zugänglich gemacht werden.
  • Schließlich müssen die Vertragsbedingungen zwischen den beauftragenden Unternehmen und den klinischen Prüfärzten offengelegt werden.

Wenn nicht Vorstandsüberweisung beantragt wird, stimmen wir über den Antrag ab.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Wer möchte dagegensprechen? – Frau Gitter.

Dr. Gitter, Bremen: Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in der Intention eigentlich schon dafür ausgesprochen, das so zu machen. Das ist letztendlich Ausfluss der Versorgungsforschung genau zu diesem Punkt. Es macht natürlich keinen Sinn, wenn man feststellt, dass Zusammenhänge bestehen zwischen dem Ergebnis von Arzneimittelstudien und den Auftraggebern, wenn man dann nicht den nächsten Schritt wagt, entsprechende Regelungen zu fordern. Das hat Herr Joas schon vor einigen Tagen getan. Das ist auf europäischer Ebene schon vorhanden. Man muss es jetzt in nationales Recht umsetzen. Es muss Transparenz hergestellt werden, damit man nachvollziehen kann, wo Zusammenhänge bestehen, damit man die Studien nachkontrollieren und Originalaufträge und Daten sehen kann. Da muss endlich etwas passieren. Deshalb sollten wir das abstimmen und nicht an den Vorstand abschieben.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank. – Endlich hat jemand dafür plädiert, wofür er plädieren sollte. Wer ist für Vorstandsüberweisung? – Einige. Die Gegenprobe! – Letzteres ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Dann ist die Vorstandsüberweisung abgelehnt. Wir stimmen nun über den Antrag ab. Wer möchte den Antrag positiv bescheiden? – Die Gegenprobe! – Einzelne. Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei wenigen Gegenstimmen angenommen.

© Bundesärztekammer 2010