TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir kommen zum Antrag V-114:

2. Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten

Der Antragstext lautet:

Die psychosomatische Kompetenz der Ärzte in Aus-, Weiter- und Fortbildung (besonders in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung) muss gestärkt werden. Psychosomatische Komorbiditäten bei organischen Erkrankungen (Depression und Herzinfarkt) stellen neben psychosomatischen Leiden im engeren Sinn erhebliche Anforderungen an die Qualifizierung der behandelnden Ärzte dar. Unter Berücksichtigung der Wechselwirkung biologischer, seelischer und sozialer Faktoren auf Entstehung, Verlauf und Folgen von Krankheiten ist im Rahmen einer tragenden Arzt-Patient-Beziehung der Zugang zu ursächlichen Problemen auf der emotionalen Ebene möglich statt wenig wirksamer Appelle an den bewussten Verstand.

(Zurufe: Vorstandsüberweisung! Nichtbefassung!)

– Nichtbefassung ist der weitestgehende Antrag. Spricht jemand gegen die Nichtbefassung? – Herr Lorenzen.

Dr. Lorenzen, Baden-Württemberg: Vielen Dank für die Gelegenheit, dazu noch etwas zu sagen. Ich gebe zu: Der Antrag ist nicht ganz optimal formuliert.

(Beifall)

Es geht darum, die psychosomatische Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen zu stärken und festzustellen, dass es nicht reicht, dem Patienten zu sagen: Mache dieses oder jenes. Die Patienten müssen entsprechend geführt werden. Das soll der Antrag zum Ausdruck bringen.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag nicht an den Vorstand zu überweisen.

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr Kollege Lorenzen. – Jetzt stellen wir den Antrag auf Nichtbefassung zur Abstimmung. Wer möchte sich nicht damit befassen? – Die Gegenprobe! – Ersteres war die Mehrheit. Damit ist Nichtbefassung beschlossen.

Wir kommen zum Antrag V-128:

Verbot der „Ultimate-Fighting“-Veranstaltungen und ihrer TV-Übertragung

Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Antrag gelesen haben. Oder wünschen Sie Verlesung? – Nein.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Beim letzten Antrag müssen wir in den Ultimate Fight eintreten. Wünscht jemand, gegen die Vorstandsüberweisung zu sprechen? – Der Antragsteller, Herr Professor Frantz.

Prof. Dr. Frantz, Brandenburg: Liebes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte darum bitten, dass der Ärztetag selbst Stellung nimmt. Das ist eine Sache, wo wir uns als Ärzte positionieren können.

(Beifall)

Es darf nicht sein, dass diese Verrohung fortschreitet. Wäre es nicht so paradox, würde ich sagen: Schauen Sie sich das einmal an. Aber ich will ja, dass man es sich nicht mehr anschauen kann. Es ist ganz furchtbar. Es ist ein Teil der organisierten Kriminalität. Wir sollten uns positionieren.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank. Das war ein engagiertes Plädoyer gegen die Vorstandsüberweisung. – Wer immer noch dafür ist, den bitte ich jetzt, die Hand zu heben. Ich habe Sie verklausuliert gefragt, wer für Vorstandsüberweisung ist. – Jetzt niemand mehr. Wer ist gegen Vorstandsüberweisung? – Das ist die überwältigende Mehrheit. Enthaltungen? – Keine. Dann ist Vorstandsüberweisung abgelehnt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir nach meiner Einschätzung mit dem Tagesordnungspunkt V fertig. Ich danke Ihnen und gebe die Sitzungsleitung wieder an Jörg Hoppe.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Der sich herzlich bedankt für die souveräne Sitzungsleitung durch Frank Ulrich Montgomery. Herzlichen Dank!

(Beifall)

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