Tätigkeitsbericht 2022

29 © Achim Wagner/stock.adobe.com Normung in der Medizin Erfolgreiches Engagement der BÄK beim Deutschen Institut für Normung Die Bundesärztekammer vertritt die Interessen der deutschen Ärzteschaft auch im Deutschen Institut für Normung – DIN, der exklusiv für Deutschland legitimierten Plattform für die Entwicklung und Herausgabe von Normen. Durch Mitwirkung im Präsidium und in der „Kommission Gesundheitswesen“ des DIN kann die BÄK unmittelbar auf die für Ärztinnen und Ärzte relevanten Sachverhalte einwirken. Die BÄK ist zudem in zahlreichen anderen, für das Gesundheitswesen relevanten Gremien des DIN aktiv. Normung für mehr Patientensicherheit Angesichts der Vielzahl und Vielfalt von Medizinprodukten leisten Normen einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit. Auch im Bereich des Qualitätsmanagements an Kliniken und in ärztlichen Praxen können Normen – wie etwa die bekannte DIN EN ISO 9001 – sinnvoll eingesetzt werden. Normung von Medizinprodukten und Verfahren Im Normenausschuss Medizin (NAMed), in dem insbesondere die Normung von medizinisch-technischen Produkten im Vordergrund steht, bringt sich die Bundesärztekammer seit Jahrzehnten aktiv ein. In den vergangenen Amtsperioden wurden ausnahmslos Vertreter der BÄK zum Vorsitzenden des NAMed gewählt. Normung ärztlicher Tätigkeiten Die Bundesärztekammer lehnt die Normung von ärztlichen Tätigkeiten grundlegend ab. (1) Durch die Mitarbeit der BÄK im zuständigen DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) konnten solche Normen bislang verhindert, oder – wo dies aufgrund der Übernahmeverpflichtung europäischer Normen rechtlich nicht möglich war – durch den Hinweis darauf, dass die Anwendung solcher Normen gegen deutsches Recht verstößt, zumindest relativiert werden. Normungsverbot für ärztliche Tätigkeiten Die ablehnende Haltung der BÄK gegenüber Versuchen, ärztliche Tätigkeiten in Normen zu verankern, konnte zuletzt durch Normung selbst gestärkt werden. In der im Dezember 2022 neu verabschiedeten DIN-Grundsatznorm 820-1 (2) wurden erstmalig die in den Zuständigkeitsbereich der Kammern fallenden Aufgaben explizit von Regulationen durch Normen ausgenommen. Die Normung ärztlicher Tätigkeiten wird dadurch in Deutschland zukünftig deutlich erschwert, Konflikte mit Berufs- und Sozialrecht minimiert. ■ (1) www.baek.de/tb22/normung (2) DIN 820: DIN 820-1: 2022-12 Normungsarbeit – Teil 1: Grundsätze

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