34 Arbeitsmedizin Ärztliche Kompetenz in der Arbeitswelt unverzichtbar Seit mehr als zehn Jahren strebt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen an, um bisher von Ärztinnen und Ärzten wahrgenommene Aufgaben zukünftig anderen Berufsgruppen übertragen zu können. Dies bildet sich in der immer wieder geführten Debatte um die DGUV Vorschrift 2 ab. (1) Begründet wird dieses Ansinnen mit einem vermeintlichen Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten. Aus Sicht der Bundesärztekammer greift die DGUV mit der vorgesehenen Reduktion der betriebsärztlichen Einsatzzeiten in die ärztliche Selbstverwaltung ein. Bei der Vorgabe der Einsatzzeiten geht es um die Festlegung der ärztlichen Betreuungszeiten für die Beschäftigen eines Unternehmens. Dies stellt eine ärztliche Aufgabe dar. Die BÄK setzt sich deshalb auf mehreren Ebenen für die Stärkung der Arbeitsmedizin ein. So wurde im Jahr 2020 eine Arbeitsgruppe „Taskforce Arbeitsmedizin“ der BÄK gegründet. Von dieser wurde ein vom BÄK-Vorstand Ende 2021 verabschiedetes Positionspapier „Evaluation und Monitoring der arbeitsmedizinischen Versorgung“ erarbeitet. (2) Über den notwendigen Ausgleich von altersbedingten Abgängen hinaus zeigte sich, dass ein deutlicher Zuwachs der Anzahl der Arbeitsmediziner/Betriebsärzte zu erwarten ist. Gespräche auf verschiedenen Ebenen Zudem fand ein Spitzengespräch zwischen BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und DGUVHauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy zu der Thematik statt. In diesem Gespräch wurde die Durchführung eines gemeinsamen kontinuierlichen Monitorings geäußert. Aufgrund der langwierigen Abstimmung mit dem Sozialpartner in der DGUV wurden die Fäden auf Fachebene der BÄK und der DGUV pro- © Rido/stock.adobe.com
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