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Sie befinden sich hier: Vorstand der BundesärztekammerLaut Satzung der Bundesärztekammer § 5 besteht der Vorstand der BÄK aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten der Landesärztekammern, die Mitglieder der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) sind, und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten.
Dem Vorstand gehören durch Wahl des Deutschen Ärztetages bzw. als Mitglieder kraft Amtes an: Präsident:
Vizepräsidenten:
Weitere Ärztinnen und Ärzte:
Präsidenten der Landesärztekammern:
Ehrenpräsidenten der Bundesärztekammer© Bundesärztekammer · letzte Änderung 03.09.2012 |
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