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Sie befinden sich hier: Home > Medizin & Ethik > Versorgungsforschung > Förderinitiative der Bundesärztekammer zur Versorgungsforschung Förderinitiative der Bundesärztekammer zur Versorgungsforschung1. HintergrundDie Bundesärztekammer wird auf der Grundlage eines Beschlusses des 108. Deutschen Ärztetags ein Programm zur Förderung der Versorgungsforschung durchführen. Diese Förderinitiative hat eine Laufzeit von insgesamt 6 Jahren und zielt darauf, unter sich verändernden Rahmenbedingungen konkrete Lösungen für eine verbesserte Patientenversorgung und somit auch für eine adäquate ärztliche Berufsausübung aufzuzeigen. Zugleich soll durch die Implementierung eines funktionsfähigen Netzwerkes von Wissenschaftlern, Mittelgebern und Akteuren im Gesundheitswesen ein Impuls zugunsten der Entwicklung der Versorgungsforschung als hochrangiger Wissenschaftszweig erfolgen. Entsprechend werden im Rahmen der Förderung insbesondere interdisziplinäre Ansätze berücksichtigt werden. Die für die Bundesärztekammer maßgeblichen Überlegungen zur Förderung der Versorgungsforschung sind in einem Rahmenkonzept niedergelegt. Auf die Anlage des Rahmenkonzepts "Definition und Abgrenzung der Versorgungsforschung" wird besonders hingewiesen. 2. Thematische AusrichtungEs können Forschungsprojekte mit wissenschaftlich hoher methodischer Qualität gefördert werden, die relevante neue Erkenntnisse für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung bzw. von Patientengruppen erwarten lassen und nach Möglichkeit zugleich Modellcharakter haben. Die geförderten Projekte müssen wesentliche Fragestellungen zu einem der folgenden drei Themenfelder bearbeiten. Da starke Interaktionen zwischen den drei priorisierten Themenfeldern bestehen, sollten sich die Antragsteller mit diesen Überschneidungen auseinandersetzen. I Implementierung von Leitlinien in den ärztlichen AlltagLeitlinien, die den gegenwärtigen Erkenntnisstand der Medizin wiedergeben und den handelnden Ärzten und Patienten als Entscheidungsunterstützung dienen, entfalten ihre Wirkung nur durch eine geeignete Implementierung in den ärztlichen Alltag. Untersuchungen zur Implementierung von Leitlinien sollten sich u. a. mit ihren Präsentationsformen, ihren Umsetzungsstrategien und ihren Ergebnissen für die Versorgungssituation der Patienten befassen. Forschungsprojekte können sich beispielsweise (auch bezogen auf einzelne Leitlinien zur Prävention, Diagnostik und Therapie einzelner Krankheiten) auf folgende Fragestellungen beziehen:
II Einfluss der Ökonomisierung der stationär und ambulant erbrachten ärztlichen Leistung auf die Patientenversorgung und die Handlungsfreiheit der ärztlichen TätigkeitÖkonomische Rahmenbedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf die ärztliche Tätigkeit. Die Finanzierung der ambulanten und stationären ärztlichen Versorgungsleistung steht in Deutschland in einer Phase eines kompletten Umbruchs (z. B. die Einführung der Fallpauschalierung im stationären Bereich). Daneben bestehen wesentliche Auswirkungen der wirtschaftlichen (z. B. allgemeine Mittelverknappung im Gesundheitswesen) und der sozialen Rahmenbedingungen (z. B. steigende Arbeitslosigkeit und Armut) auf die ärztliche Tätigkeit. Forschungsprojekte können sich beispielsweise auf folgende Fragestellungen beziehen: Der Einfluss von / der
auf:
Nach der Beschlusslage des Deutschen Ärztetages sollten insbesondere Untersuchungen bezogen auf Regionen oder Bevölkerungsschichten mit einem sozial bedingten erhöhten Versorgungsbedarf gefördert werden. Der Einfluss des sozialen Status auf die Morbidität kann ebenfalls Untersuchungsgegenstand sein. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt soll die Untersuchung von Folgen der Privatisierung von Kliniken der Maximalversorgung auf Patienten und Beschäftigte sein. III Wechselwirkung zwischen arztseitigen Faktoren und Versorgungsrealität (sog. "Physician factor")Arztseitige Faktoren (Arbeitszufriedenheit, ideelle und finanzielle Anreize) sind maßgebliche Einflussfaktoren der medizinischen Versorgung. Diese Faktoren stehen in Wechselwirkung z. B. zur Ausprägung bestimmter Versorgungsformen und beeinflussen auch selbst die Versorgungsrealität des Patienten. Forschungsprojekte können sich beispielsweise auf folgende Fragestellungen beziehen:
3. ProjektbegleitungDie geförderten Projekte werden durch einen Berichterstatter ("Projektpaten") aus dem Kreis der Ständigen Koordinationsgruppe Versorgungsforschung oder dem Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer kontinuierlich begleitet. Der Förderempfänger muss sich mit einer Berichtspflicht gegenüber dem Berichterstatter und dem zuständigen Steuerungsgremium (Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung) in Form von allgemeinen oder spezifischen Qualitätsberichten, Zwischenauswertungen, Dokumentationen und Auskünften, ggf. auch Visitationen, einverstanden erklären. 4. FörderempfängerAntragsberechtigt sind Mitarbeiter aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Praxen, Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Institute) sowie Patientenorganisationen und Fachgesellschaften. 5. Förderzweck, RechtsgrundlagenFür die geförderten Vorhaben werden mit den Projektnehmern privatrechtliche Verträge geschlossen. Die Kostenkalkulation hat sich an den Förderrichtlinien des BMBF (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) zu orientieren. 6. FördervoraussetzungenProjektleiter müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Sie müssen ihre Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Akzeptanz eines vorhabenbegleitenden Beratungsangebots erklären (vgl. Nr. 3). Von der Förderung sind grundsätzlich Projekte ausgenommen, die bereits im Rahmen anderer Förderaktivitäten substantiell gefördert werden, es sei denn, durch klar bestimmte Kooperationen können wesentliche Teilaspekte besonders prägnant bearbeitet werden. 7. Art, Umfang und Höhe der FörderungZu den Projekten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt (Projektförderung). Eigenleistung und Kofinanzierung sind klar von einander abzugrenzen. Die Laufzeit der beantragten Projekte darf 3 Jahre nicht übersteigen. Die jeweilige maximale Fördersumme aus Mitteln der Bundesärztekammer beträgt grundsätzlich 200.000 Euro für die Dauer der gesamten Projektförderung. Kooperationen mit anderen Mittelgebern sind grundsätzlich erwünscht; sie sind in Art und Umfang offen zu legen. 8. Sonstige FörderbestimmungenDer Förderempfänger muss sich verpflichten, sämtliche Ergebnisse zeitnah internationalen Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren und / oder den der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglichen wissenschaftlichen Medien zur Veröffentlichung nach Projektabschluss anzubieten (Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere die frühstmögliche Information der Bundesärztekammer, werden im jeweiligen Fördervertrag geregelt). 9. Verfahren9.1 Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch die zuständige Geschäftstelle der Bundesärztekammer. Bundesärztekammer 9.2 Das Antragsverfahren ist zweistufig. Für eine erste Auswahl (vgl. 9.3) erfolgversprechender Projektansätze sind zunächst formlose Antragsskizzen bis zum 19.10.2005 postalisch in 5-facher Ausfertigung einzureichen, die vom vorgesehenen Projektleiter zu unterzeichnen sind. Zusätzlich sind die Projektskizzen in bearbeitbarer elektronischer Form einzureichen. Nähere Anforderungen für die Inhalte der Antragsskizzen sind im Anhang zu entnehmen. Die Antragsskizzen sind in deutscher Sprache abzufassen und sollen die zugrunde liegenden Hypothesen und Ziele darlegen sowie das geplante methodische und inhaltliche Vorgehen beschreiben. Der Umfang der Skizze ist auf max. 5 DIN A4-Seiten (1,5-zeilig) incl. Anlagen zu begrenzen. Aus der Vorlage der Antragsskizzen und eventueller späterer Förderanträge (s. u.) können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Die Auswahl der förderwürdigen Forschungsprojekte erfolgt in einem Wettbewerb, insbesondere auf der Grundlage folgender Kriterien:
9.3 Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung ihrer Antragsskizzen schriftlich informiert. Ausgewählte Antragsteller werden voraussichtlich Ende des Jahres 2005 zur Einreichung ausführlicher Förderanträge aufgefordert. Informationen und Unterlagen zu ausführlichen Förderanträgen werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Antragsteller versendet. Aus den Förderanträgen werden durch die Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung Forschungsprojekte mit überzeugenden Konzepten ausgewählt. Diese werden nach abschließender Prüfung entsprechend den unter Nummer 9.2 genannten Kriterien dem Vorstand der Bundesärztekammer zur definitiven Förderentscheidung empfohlen. Anhang:Die Antragsskizzen sollen folgende Angaben enthalten:
Berlin, 26.08.2005
© Bundesärztekammer · letzte Änderung 13.11.2006 |
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