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Sie befinden sich hier: Home > Medizin & Ethik > Versorgungsforschung > Ausschreibung 2008 Ausschreibung einer Expertise zum Thema:Einflüsse der Auftraggeber auf die wissenschaftlichen Ergebnisse von ArzneimittelstudienFörderinitiative der Bundesärztekammer zur VersorgungsforschungHintergrund Die Bundesärztekammer führt derzeit auf der Grundlage eines Beschlusses des 108. Deutschen Ärztetags ein Programm zur Förderung der Versorgungsforschung durch[1]. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit von insgesamt 6 Jahren und zielt darauf, unter sich verändernden Rahmenbedingungen konkrete Lösungen für eine verbesserte Patientenversorgung und somit auch für eine adäquate ärztliche Berufsausübung aufzuzeigen. Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hat die Bundesärztekammer damit beauftragt, im Rahmen der Förderinitiative Versorgungsforschung die Einflüsse der Auftraggeber auf die wissenschaftlichen Ergebnisse von Arzneimittelstudien zu untersuchen (Drucksache V-16). Der Förderinitiative zur Versorgungsforschung steht für die Vergabe einer Expertise eine maximale Fördersumme von jeweils 10.000 € zur Verfügung. Forschungsfrage Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert zusammen mit der Ständigen Koordinationsgruppe Versorgungsforschung zur Einreichung von Anträgen für eine Expertise auf, im Rahmen derer die Einflüsse der Auftraggeber (Drittmittelgeber) auf die auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau analysiert werden sollen. Das Thema soll im Rahmen zweier sukzessive aufeinanderfolgender Aufträge bearbeitet werden: Schwerpunkt der im Rahmen dieser Ausschreibung zu vergebenden ersten Expertise soll ein systematisches Review (einschließlich internationaler Literatur) über Studien zur genannten Fragestellung sein. Im Vordergrund soll die Frage stehen, welche Mechanismen der Einflussnahme (z. B. kaum Studien mit Substanzvergleich, Nicht-Veröffentlichung von Negativ-Ergebnissen usw.) von Auftraggebern auf die wissenschaftlichen Ergebnisse von Arzneimittelstudien sich identifizieren lassen. Auf Basis der Ergebnisse dieser Expertise soll in einem zweiten Schritt eine weitere Expertise ausgeschrieben werden. Diese zweite Expertise soll sich der Frage widmen, inwieweit es Hinweise darauf gibt, ob und ggf. wie diese Mechanismen zu veränderten, interessengeleiteten Inhalten medizinischer Leitlinien (und der dortigen Arzneimittelempfehlungen) führen können. Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist nur die erste Expertise. Verfahren Die Bundesärztekammer ist an einer – soweit es die erforderliche Sorgfalt und Qualität der Expertisenerstellung zulässt - möglichst raschen Bearbeitung der Forschungsfrage gelegen. Wir möchten Sie daher bitten, der Geschäftsstelle der Bundesärztekammer Ihren aussagekräftigen Antrag (einschl. Arbeitsplan) bis zum 25. Januar 2008 zu übersenden.
Eine Entscheidung über die Auftragsvergabe wird voraussichtlich im März 2008 getroffen werden. Die Ausschreibung der 2. Expertise wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus der Vergabeentscheidung für die 1. Expertise kein Anspruch auf die Auftragserteilung für die 2. Expertise abgeleitet werden kann. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 01.08.2011 |
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