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Ständige Kommission Organtransplantation

Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer - wird gebildet aus mindestens 16 Mitgliedern, auf Vorschlag verschiedener Organisationen, die für jeweils vier Jahre berufen werden. Ihre Aufgaben sind u. a.: Empfehlungen zu Organspende, -vermittlung und -verteilung sowie der Organtransplantation; Beratung von Parlamenten, Regierungen, Gesundheitsverwaltungen, Kostenträgern und medizinischen Einrichtungen; Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Qualitätssicherung sowie Information der Öffentlichkeit.

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