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Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (Novelle 2005)

Bundesärztekammer Stand: 05.11.2005

Gesamtnovelle 2005 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 u. 18 TFG

Die vorliegende Gesamtnovelle dieser Richtlinien wurde vom Vorstand der Bundesärztekammer am 10. Juni 2005 verabschiedet und am 13. Juli 2005 vom Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Bundesoberbehörde mitgezeichnet.

Die Richtlinien wurden entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 18 Abs. 1 Satz 3 TFG im Bundesanzeiger (BAnz Nr. 209a/2005 vom 05. November 2005) bekannt gemacht und sind am 06. November in Kraft getreten.

Die Richtlinien sind Ende November 2005 unter der ISBN 3-7691-1221-0 als Broschüre im Deutschen Ärzteverlag erschienen.

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