Notfall: Ärztl. Leiter Rettungsdienst
Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst
Bundesärztekammer
Stand: 09.12.1994, bestätigt durch den Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer 23.11.2006
Definition
Aufgaben
Stellung
Organisationsmodelle
Qualifikation
A. Organisation des Rettungsdienstes
B. Qualitätsmanagement und Verwaltungslehre
C. Medizinische Belange des Rettungsdienstes
Sinn der Empfehlung
Definition
Der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" ist ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich ist.
Aufgaben
Der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich. Er legt die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Deshalb nimmt der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" folgende Aufgaben wahr:
1. Einsatzplanung und -bewältigung
Mitwirkung
- bei der Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalysen
- bei der Koordination der Aktivitäten der am Rettungsdienst beteiligten Organisation
- bei der Konzeption der Fahrzeugstrategie in der Leitstelle
- bei besonderen Schadenslagen
Festlegung
- der medizinischen Behandlungsrichtlinien für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst
- der medizinisch-organisatorischen Versorgungsrichtlinien für arztbesetzte Rettungsmittel
- der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung und Ausstattung im Rettungsdienst
- von Strategien für die Bearbeitung von medizinischen Hilfeersuchen durch die Leitstelle
- von medizin-taktischen Konzepten für die Bewältigung von besonderen Schadenslagen
2. Qualitätssicherung
Festlegung
- der Dokumentationsinstrumente für den Rettungsdienst
- der Methodenauswahl für die Datenanalyse
- der medizinischen Bewertung der Datenanalyse und Berichtfertigung
Mitwirkung
- bei der Planentwicklung für evtl. notwendige Korrekturmaßnahmen
- bei der Identifikation der zu untersuchenden Systemkomponenten
- bei der Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Korrekturmaßnahmen
3. Aus-/Fortbildung
- Richtlinienkompetenz für die notfallmedizinischen Aus- und Fortbildungsinhalte für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst (incl. Leitstellenpersonal)
- Erarbeitung von Roh- und Feinzielen für die ärztlichen Unterrichtsthemen der Aus- und Fortbildung für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst
- Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten
- Mitwirkung bei ärztlichen Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal
- Planung und Koordination der klinischen Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal
- Mitwirkung bei der Planung und Koordination der ärztlichen notfallmedizinischen Fortbildung
4. Arbeitsmedizin und Hygiene
- Mitwirkung bei der Anwendung von Einsatztauglichkeitskriterien
- Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Schutzbekleidung
- Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften
5. Gremienarbeit
- Vertretung des Trägers des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen in regionalen und überregionalen Gremien
6. Forschung
- Initiierung, Durchführung und Mitwirkung bei notfallmedizinischen Forschungsprojekten
Stellung
Zur Durchführung seiner Aufgabe bedarf der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" einer Stellung, die ihm die Kompetenz zur Durchführung seiner Aufgaben verleiht.
Der „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“
- wird von der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde bestellt
- ist in allen medizinischen Belangen der Durchführung des Rettungsdienstes entscheidungs- und weisungsbefugt:
- in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den durchführenden Organisationen und dem nichtärztlichen Personal und
- in medizinisch-organisatorischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst
- die den Rettungsdienst durchführenden Organisationen sind ihm gegenüber berichtspflichtig
- berät die zuständige Behörde in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes
- ist in verantwortlicher Stellung eingebunden in eine am Notarztdienst beteiligte Abteilung eines Krankenhauses
Organisationsmodelle
Aufgrund der regional unterschiedlichen Größe und Organisationsstrukturen des Rettungsdienstes können keine verbindlichen Empfehlungen für die Organisationsform zur Institutionalisierung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst gegeben werden. Grundsätzlich unverzichtbar ist die Verknüpfung von klinischer und rettungsdienstlicher Tätigkeit in verantwortlicher Stellung.
Qualifikation
Um die mit dem umfangreichen Aufgabenkatalog und der Bedeutung der Stellung des "Ärztlichen Leiters Rettungsdienst" verbundenen hohen Anforderungen erfüllen zu können, ist eine besondere Qualifikation erforderlich, die sowohl medizinische als auch administrative Kenntnisse erfordert.
Die Qualifikation umfasst:
- eine abgeschlossene Weiterbildung in einem Gebiet mit Bezug zur Notfall- und Intensivmedizin
- den Fachkundenachweis "Rettungsdienst" oder eine von der zuständigen Ärztekammer als vergleichbar anerkannte Qualifikation
- die Qualifikation als "Leitender Notarzt" entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer
- eine langjährige und anhaltende Tätigkeit in der präklinischen und klinischen Notfallmedizin
- zu erwerbende Kenntnisse in der Systemanalyse, Konzeptentwicklung und Problemlösung im Rettungsdienst
- Detailkenntnisse der Infrastruktur des Rettungsdienstes und des Gesundheitswesens
- Teilnahme an einer speziellen Fortbildung zum "Ärztlichen Leiter Rettungsdienst" entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer
- kontinuierliche Fortbildung in den Fachfragen des Aufgabengebietes
Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Fortbildung zum „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ (Stoffkatalog)
Um die vielfältigen Aufgaben, die mit der Funktion des "Ärztlichen Leiters Rettungsdienst" verbunden sind, fachgerecht erfüllen zu können, ist die Teilnahme an einem mindestens 24 Stunden umfassenden speziellen Fortbildungsseminar erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme in diesem Seminar, in dem insbesondere Managementkompetenz und administrative Kenntnisse vermittelt werden sollen, sind die in den Empfehlungen zum Ärztlichen Leiter genannten ersten vier Qualifikationsmerkmale.
A. Organisation des Rettungsdienstes
- historische Entwicklung des Rettungsdienstes
- Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes
- politische Rahmenbedingungen
- ökonomische Rahmenbedingungen
- medizinische Rahmenbedingungen
- Rechtsgrundlagen
- Rettungsdienstgesetze der Bundesländer
- Rettungsassistentengesetz
- Gesundheitsstrukturgesetz (SGB V)
- Arzneimittelrecht
- sonstige Rechtsvorschriften (z. B. Feuerschutzgesetz, Ordnungsrecht, Medizin-Geräte-Verordnung)
- Organisationsstrukturen des Rettungsdienstes
- Aufsichtsbehörden für den Rettungsdienst
- regionale/überregionale rettungsdienstliche Gremien
- Finanzierung des Rettungsdienstes
B. Qualitätsmanagement und Verwaltungslehre
- allgemeine Verwaltungslehre
- Grundlagen des Qualitätsmanagement
- effizienzorientiertes Rettungsdienstmanagement
- Personalmanagement und -bedarfsplanung
- Kommunikationsstrategien
- Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
C. Medizinische Belange des Rettungsdienstes
- Qualifikation und Stellung des Personals im Rettungsdienst
- Arbeitsmedizinische Grundlagen
- Hygiene und Arbeitsschutz
- Konzeption und Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen
- aktuelle Forschungsschwerpunkte in der präklinischen Notfallmedizin