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Home > Richtlinien, Leitlinien, Empfehlungen > Stellungnahmen zu G- Stellungnahmen der Bundesärztekammer gem. § 91 Abs. 8a SGB V zu den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Richtlinien nach § 92 Abs. 1Stellungnahme der Bundesärztekammer gem. § 91 Abs. 8a SGB Vzur Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie bzgl. Berücksichtigung der gleichzeitigen Tätigkeit als Vertragsarzt und als angestellter Arzt in einer Vertragsarztpraxis bei der Bedarfsplanung27.03.2008 Die Bundesärztekammer wurde mit Schreiben vom 13.03.2008 zur Stellungnahme gemäß § 91 Abs. 8a SGB V bezüglich einer weiteren Änderung der bestehenden Bedarfsplanungs-Richtlinie aufgefordert, nachdem die Richtlinie innerhalb des vergangenen Jahres bereits mehrfach geändert worden war (vgl. die Stellungnahmen der Bundesärztekammer vom 01.02.07, 31.08.07, 05.12.07 und 28.01.08). Der Bundesärztekammer wurde ein in den begleitenden tragenden Gründen als konsentiert beschriebener Beschlussentwurf des zuständigen Unterausschusses Bedarfsplanung vorgelegt. Die vorgelegten Änderungen betreffen eine Streichung im 6. Abschnitt: „Beschäftigung von angestellten Ärzten“, § 23 m der Bedarfsplanungsrichtlinie. Gestrichen werden soll Satz 2 des Paragraphen: § 23 m Berücksichtigung der gleichzeitigen Tätigkeit als Vertragsarzt und als angestellter Arzt in einer Vertragsarztpraxis bei der Bedarfsplanung
Die Streichung wird begründet mit der Vermeidung eines Regelungswiderspruchs zu § 101 Abs. 1 Satz 7 SGB V, wonach zur Berechnung des Versorgungsgrades in einem Planungsbereich angestellten Ärzte entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilig zu berücksichtigen sind. Dies gelte auch für solche Ärzte, welche im Rahmen einer Vollzulassung mit dem Faktor 1 in der Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Die Bundesärztekammer nimmt zur Richtlinienänderung wie folgt Stellung: Die Bundesärztekammer bewertet den vorgelegten Beschlussentwurf als geeignete Maßnahme, den in der Bedarfsplanungsrichtlinie mit § 23 m Satz 2 derzeit bestehenden Regelungswiderspruch zur ranghöheren Gesetzesnorm aufzulösen. Berlin, 27.03.2008Dr. med. Regina Klakow-Franck, M.A.
© Bundesärztekammer · letzte Änderung 12.07.2011 |
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