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Home > Richtlinien, Leitlinien, Empfehlungen > Stellungnahmen zu G- Stellungnahme der Bundesärztekammer gem. § 91 Abs. 5 SGB V zu einem Beschluss über die autologe Stammzelltransplantation bei akuter lymphatischer Leukämie (ALL) bei Erwachsenen20.04.2010 Die Bundesärztekammer wurde mit Schreiben vom 16.03.2010 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, eine Stellungnahme gemäß § 91 Abs. 5 SGB V zu einem Beschlussentwurf über die autologe Stammzelltransplantation bei akuter lymphatischer Leukämie (ALL) bei Erwachsenen abzugeben. Der Beschlussentwurf ist das Ergebnis von Beratungen des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung (stationär) des G-BA zur sektorspezifischen Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit im Versorgungskontext gemäß § 137c Abs. 1 SGB V:
Die Überprüfung der autologen Stammzelltransplantation bei ALL gemäß § 137c SGB V war im April 2004 durch den Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) / Arbeiter-Ersatzkassen Verband e. V. (AEV) beantragt worden. Zur Unterstützung der Beratungen hatte der G-BA im März 2005 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Bewertung des Themenfeldes „Stammzelltransplantation bei den Indikationen Akute lymphatische Leukämie (ALL) und Akute myeloische Leukämie (AML) bei Erwachsenen“ beauftragt. Das IQWiG hat hierzu am 30.03.2007 einen Abschlussbericht vorgelegt. Der Unterausschuss Methodenbewertung des G-BA hat auf Basis von Vorarbeiten einer Arbeitsgruppe die sektorübergreifende Bewertung des Nutzens und der Notwendigkeit und die sektorspezifische Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit im Versorgungskontext vorgenommen. In Bezug auf die sektorspezifische Bewertung konnte sich der Unterausschuss Methodenbewertung nicht auf eine gemeinsame Bewertung und Beschlussempfehlung verständigen.
Die Bundesärztekammer nimmt zu den Beschlussentwürfen wie folgt Stellung: Die Therapie der akuten lymphatischen Leukämie wird aktuell entsprechend des immunologischen Subtyps, des Nachweises molekulargenetischer Hochrisikofaktoren und des Verlaufes der Höhe der minimalen Resterkrankung durchgeführt. Mit diesen modernen Konzepten können auch im Erwachsenenalter lang anhaltende Remissionen erreicht werden, die Mehrzahl der Patienten kann bei bestimmten Subtypen geheilt werden. Ein wichtiger Bestandteil des Therapiekonzeptes ist neben den Induktions- und Reinduktionszyklen bei bestimmten Risikokonstellationen eine über 1,5 Jahre anhaltende Erhaltungstherapie. Diese Therapiephase wird von einzelnen Patienten auf Grund der Länge, aber auch auf Grund von erheblichen Nebenwirkungen sehr schlecht toleriert. Für diese Patienten stellt die autologe Blutstammzelltransplantation, mit der vergleichbar gute Therapieergebnisse erzielt werden, eine wichtige Therapieoption dar. Im Gegensatz zu anderen Ländern wird in Deutschland der autologe Therapieansatz immer weniger angewendet. Das DRST - Deutsches Register für Stammzelltransplantation e. V. - hat freundlicherweise der Bundesärztekammer die Inzidenzzahlen von 1998 bis 2009 zur Verfügung gestellt (siehe Anhang, Abbildung 1). Danach wurde eine autologe Blutstammzelltransplantation in 2009 bei 6 Patienten in erster Vollremission durchgeführt und bei 5 Patienten außerhalb der ersten Vollremission. Sie beträgt damit nur 30% der europäischen Transplantationsrate und fällt über die Jahre kontinuierlich ab, während sie in Europa ansteigt [siehe die aktuelle Publikation der European Group for Blood and Marrow Transplantation - EBMT (1)] Es muss daher festgestellt werden, dass dieses Therapieverfahren in Deutschland offensichtlich maßvoll eingesetzt wird. Die Bundesärztekammer spricht sich für eine Beibehaltung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aus, da diese Behandlungsform eine lange Erhaltungstherapie ersetzen kann und bei schweren Nebenwirkungen der Erhaltungstherapie als weitere und einzige wenig toxische Therapieoption zur Verfügung stehen muss. Nach der aktuellen Arbeit einer internationalen ALL-Studiengruppe sind in Subgruppen der ALL die Therapieergebnisse mit Chemotherapie und autologer Transplantation vergleichbar (2). In der Gesamtgruppe war das 5-Jahresüberleben mit 46% in Chemotherapiegruppe gegenüber 37% in der Gesamtgruppe besser, p=0,03. Fazit: Die Bundesärztekammer sieht es für dringend geboten an, die autologe Stammzelltransplantation bei akuter lymphatischer Leukämie im Leistungskatalog der Krankenhausbehandlungen zu belassen. Die Bundesärztekammer erlaubt sich bei dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass sich der G-BA inzwischen seit vielen Jahren mit den Verfahren der Stammzelltransplantation bei verschiedenen Indikationen intensiv auseinandersetzt. Bereits in ihrer Stellungnahme zur schweren aplastischen Anämie (SAA) vom 22.10.2008 hatte die Bundesärztekammer auf die geringe Zahl der durch das Bewertungsverfahren betroffenen Patienten hingewiesen. Bei der autologen Stammzelltransplantation bei akuter lymphatischer Leukämie des Erwachsenen liegt eine vergleichbare Zahl der Anwendungen vor. Es ist uns daher nicht ersichtlich, warum der G-BA in Kenntnis der Entscheidung zur SAA hier nicht zu einem einheitlichen Votum mit dem Ziel eines Belassens der Methode in der Krankenhausbehandlung kommen konnte. Zudem ist wiederum von einer im Gesamtkontext der Stammzelltransplantation sehr geringen Anzahl von Anwendungen auszugehen. Beratungsaufwand und Stellenwert der beratenen Verfahren zeigen eine gewisse Diskrepanz, welche eigentlich im Verfahren der Antragsstellung auf Beratungsaufnahme und der anschließenden Priorisierung durch den G-BA berücksichtigt werden sollte. Berlin, 20.04.2010
Anhang
Abbildung 1: Jährliche autologe Transplantationsrate bei ALL in Deutschland. Aufstellung des Deutschen Registers für Stammzelltransplantation - DRST
© Bundesärztekammer · letzte Änderung 08.11.2012 |
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