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Fortbildung als immanenter Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit

Berufsbegleitende Aktualisierung des Wissens und kontinuierliche Erweiterung der fachlichen Kompetenz gehören zum ärztlichen Selbstverständnis.

Ziele der Fortbildung sind Sicherstellung und kontinuierliche Verbesserung der Behandlungsqualität und somit die Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit für die Patienten. Regelmäßiger Fortbildung kommt daher eine große qualitätssichernde Bedeutung in der Medizin zu.

Fortbildung kann nur erfolgreich sein, wenn sie einerseits objektive Wissens- und Handlungslücken schließt und andererseits das subjektive, individuell empfundene Fortbildungsbedürfnis befriedigt.
Die Ärztekammern unterstützen das Bemühen ihrer Mitglieder um Qualitätssicherung durch formale und inhaltliche Fortbildungsempfehlungen und das Angebot geeigneter eigener Veranstaltungen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Zusätzlich zur Fortbildungsverpflichtung gemäß § 4 der (Muster-)Berufsordnung ist seit dem 1. Januar 2004 (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) eine Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung sowohl für Vertragsärzte (§ 95 d SGB V) als auch für Fachärzte im Krankenhaus (§ 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) gesetzlich verankert. Auf die jeweils gültige Fassung des SGB V wird verwiesen.

Die inhaltliche Ausgestaltung von Kriterien zur Anerkennung geeigneter Fortbildungsveranstaltungen und die Anrechenbarkeit von Fortbildungsnachweisen einzelner Ärzte liegen in der Regelungskompetenz der Ärzteschaft. Grundlage ist die (Muster-)Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer, die im Jahr 2004 auf dem 104. Deutschen Ärztetag verabschiedet wurde (s. Anhang). Darin ist bezüglich der Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen in § 6 Abs. 3 geregelt: „Die Ärztekammer erlässt ergänzende Richtlinien zur Bewertung der Fortbildungsmaßnahmen, bei denen sie die bundeseinheitlichen Kriterien zugrunde legt.“ Mit den „Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung" werden diese Kriterien ausformuliert.

Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung können den Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich nur solche Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden, die zuvor von einer Ärztekammer oder anderen Heilberufskammer anerkannt und mit Fortbildungspunkten bewertet worden sind. Näheres regeln die jeweiligen Fortbildungsordnungen der Landesärztekammern.

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Bundesweite Fortbildungssuche

Pilotprojekt für eine Übersicht aller in Deutschland von einer Landesärztekammer anerkannten Fortbildungsmaßnahmen

www.baek-fortbildungssuche.de

36. Interdisziplinäres Forum der Bundesärztekammer „Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“

02. bis 04. Februar 2012 in Berlin 

Audiobeiträge (Screencasts) der Referenten

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