Der "Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer
- Verfahrensgrundsätze des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer
Der Zentrale Konsultationsausschuß gibt sachverständige Stellungnahmen oder Gutachten zu grundsätzlichen Auslegungsfragen der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte gegenüber den Ärztekammern und Mitgliedern ab. - Allgemeines
Im 'Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen' bei der Bundesärztekammer sind vom Vorstand der Bundesärztekammer bestellte Vertreter der Ärzteschaft, das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, der Verband der privaten Krankenversicherung und - nicht stimmberechtigt - der Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen vertreten.
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· letzte Änderung 18.09.2006