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Grundlagen des "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer"

Im "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer" sind vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) bestellte Vertreter der Ärzteschaft, das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium (als Beihilfe-Vertreter), der Verband der privaten Krankenversicherung und - nicht stimmberechtigt - der Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) vertreten. Im Ausschuss werden, unter Hinzuziehung von Fachvertretern, Auslegungsfragen der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von grundsätzlicher Bedeutung beraten. Der Konsultationsausschuss wird auf Antrag einer Ärztekammer oder eines Ausschussmitglieds tätig. Soweit es sich um eine grundsätzliche Auslegungsfrage der GOÄ handelt und die Beschlussfassung im Ausschuss einstimmig erfolgt ist, kann die Bundesärztekammer die Stellungnahme in allgemeiner Form veröffentlichen.

Näheres über die Aufgaben und die Verfahrensgrundsätze des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer können Sie den Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt Nr. 95, Heft 4, vom 23.01.1998 und Nr. 95, Heft 24, vom 12.06.1998 und den Internetseiten der Bundesärztekammer entnehmen.

Nachstehend sind die einstimmig gefassten Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses zur Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen wiedergegeben. Andere Themen befinden sich in Beratung.

Verfahrensgrundsätze des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 

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Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebühren- ordnungsfragen bei der Bundesärztekammer

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