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Sie befinden sich hier: Home > Ärzte > Gebührenordnung > Abrechnung > Beschlüsse Zent. Konsultationsausschuss > Augenheilkunde > A 1387+1387.1 Ergänzung Ergänzende Abrechnungsempfehlung zu den Nrn. A 1387 und 1387.1Analogbewertungen augenheilkundlicher Leistungen Ergänzende Abrechnungsempfehlung zu den Nrn. A 1387 und 1387.1: Die Ausschlussbestimmungen bei den Nrn. A 1387 und A 1387.1, wonach keine zusätzlichen Gebührenpositionen für weitere Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig sind, gelten nicht für Netzhaut-Glaskörper-chirurgische Eingriffe bei Ruptur des Augapfels mit oder ohne Gewebeverlust oder bei Resektion uvealer Tumoren und/oder Durchführung einer Macula-Rotation. Neben Leistungen nach den Nrn. A 1387 oder A 1387.1 können in diesen Ausnahmefällen - je nach Indikation - die genannten Maßnahmen als zusätzliche Leistungen berechnet werden, wie z. B. die Nr. A 1387.2 für die Macula-Rotation. Beschluss des "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer © Bundesärztekammer · letzte Änderung 13.07.2007 |
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