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Ergänzende Abrechnungsempfehlung zu den Nrn. A 1387 und 1387.1

Analogbewertungen augenheilkundlicher Leistungen

Ergänzende Abrechnungsempfehlung zu den Nrn. A 1387 und 1387.1:

Die Ausschlussbestimmungen bei den Nrn. A 1387 und A 1387.1, wonach keine zusätzlichen Gebührenpositionen für weitere Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig sind, gelten nicht für Netzhaut-Glaskörper-chirurgische Eingriffe bei Ruptur des Augapfels mit oder ohne Gewebeverlust oder bei Resektion uvealer Tumoren und/oder Durchführung einer Macula-Rotation.

Neben Leistungen nach den Nrn. A 1387 oder A 1387.1 können in diesen Ausnahmefällen - je nach Indikation - die genannten Maßnahmen als zusätzliche Leistungen berechnet werden, wie z. B. die Nr. A 1387.2 für die Macula-Rotation.


Beschluss des "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer
Stand: 07.06.2002
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt Jg. 99, Heft 23 (07.06.2002), Seite A-1619

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