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Sie befinden sich hier: Home > Ärzte > Gebührenordnung > Abrechnung > Beschlüsse Ausschuss GO BÄK > Chirurgie, Orthopädie > Zweifachberechnung Nr. 2755 GOÄ Zweifachberechnung Nr. 2755 GOÄ bei SchilddrüsenoperationBeschlüsse des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer 16. Sitzung vom 29. September 1998 Nr. 2755 GOÄ ist zutreffend für die Teilresektion von Adenomen der Schilddrüse beziehungsweise die einseitige subtotale Strumaresektion. Bei doppelseitiger Strumaresektion ist Nr. 2755 zweimal berechenbar. Im Sinne der Präambel zum Abschnitt L ist dann aber als Eröffnungsleistung Nr. 2803 GOÄ (Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals . . . 1480 Pkt.) abzuziehen. Beschluss des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer © Bundesärztekammer · letzte Änderung 09.03.2007 |
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