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Zweifachberechnung Nr. 2755 GOÄ bei Schilddrüsenoperation

Beschlüsse des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer

16. Sitzung vom 29. September 1998

Nr. 2755 GOÄ ist zutreffend für die Teilresektion von Adenomen der Schilddrüse beziehungsweise die einseitige subtotale Strumaresektion. Bei doppelseitiger Strumaresektion ist Nr. 2755 zweimal berechenbar. Im Sinne der Präambel zum Abschnitt L ist dann aber als Eröffnungsleistung Nr. 2803 GOÄ (Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals . . . 1480 Pkt.) abzuziehen.


Beschluss des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer
Stand: 29.09.1998
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 36 (10.09.1999), Seite A-2242 - A-2244

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