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Abrechnung von Leistungen bei Verwendung von kryokonservierten Hodengewebsproben

Beschlüsse des Ausschusses 'Gebührenordnung' der Bundesärztekammer

Werden zur Durchführung einer IVF oder einer mit ICSI kombinierten IVF Spermien verwendet, die aus operativ entnommenen kryokonservierten Hodengewebsproben entstammen, so sind hierfür nach Auftauen des Materials spezielle Leistungen zur Spermiengewinnung erforderlich. Der Ausschuss "Gebührenordnung" hat hierzu folgende Abrechnungsempfehlungen beschlossen:

Biochemisch-mechanische Gewebspräparation zur Spermiengewinnung, einschließlich Untersuchung der Hodengewebsproben nach dem Auftauen, analog Nr. 4872.

Die Analogposition ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.


Beschluss des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer
Stand: 20.02.2004
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 8 (20.02.2004), Seite A-526 - A-527

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