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Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung

Als Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern bildet die Bundesärztekammer in den verschiedensten Gremien die Schnittstelle sowohl zwischen Bundes- und Landesebene, als auch zu den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und ärztlichen Berufsverbänden. Grundlage dafür ist das Berufsrecht. Die BÄK entwickelt darüber hinaus Richtlinien zur Qualitätssicherung für Bundesgesetze, die die medizinische Versorgung bzw. die ärztliche Berufsausübung tangieren, wie das Medizinproduktegesetz, das Transfusionsgesetz, das Transplantationsgesetz und das Strahlenschutzrecht. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterhält die Bundesärztekammer das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), ist Gesellschafter der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS), sowie Gesellschafter der Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen GmbH (KTQ). Als Repräsentant der verfassten Ärzteschaft arbeitet die BÄK u. a. mit im Forum Gesundheitsziele, im Kuratorium Health Technology Assessment (HTA) des DIMDI, im Aktionsbündnis Patientensicherheit, im Kuratorium des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie in verschiedenen anderen Gremien zu Qualitätsthemen in der Medizin.

Weitere Informationen (im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer) [PDF]   

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