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Sie befinden sich hier: Home > Ärzte > Qualitätssicherung > Curricula > Curriculum psychosomatische Grundversorgung Curriculum psychosomatische GrundversorgungBasisdiagnostik und Basisversorgung bei Patienten mit psychischen und psychosomatischen Störungen einschließlich Aspekte der Qualitätssicherung, 2. Auflage, 2001 Curriculum Psychosomatische Grundversorgung [PDF] Der Vorstand der Bundesärztekammer hat auf Grund der Vorarbeiten seiner Qualitätssicherungsgremien eine überarbeitete 2. Auflage des "Curriculum Psychosomatische Grundversorgung – Basisdiagnostik und Basisversorgung bei Patienten mit psychischen und psychosomatischen Störungen einschließlich Aspekte der Qualitätssicherung - “ vorgelegt. Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte auf Vorschlag des Ausschusses "Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung" im Juni 1994 die Einrichtung eines Arbeitskreises "Psychosomatische Grundversorgung" beschlossen. Aufgabe und Ziel des Arbeitskreises war es ursprünglich lediglich, ein Positionspapier zur Qualitätssicherung in der Psychosomatischen Grundversorgung zu erarbeiten. Anfang 1995 konstituierte sich der Arbeitskreis und stellte sein Arbeitsprogramm in einem Beitrag im Deutschen Ärzteblatt vor. Sehr schnell zeigte sich, wie vordringlich es ist, ein Fortbildungscurriculum zur psychosomatischen Grundversorgung zu konzipieren. Von Anfang an wurde die Verbindung mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Forschungsprojekt zur "Psychosomatischen Grundversorgung" dadurch hergestellt, dass auch Mitglieder des Arbeitskreises der Bundesärztekammer zugleich Mitwirkende am BMG-Verbundprojekt waren. Ebenso wurde die Zusammenarbeit mit den bei den Landesärztekammern zuständigen Kreisen, die für die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsprogrammen verantwortlich sind, gesucht. Die dort gesammelten Erfahrungen wurden bei der Erarbeitung des Positionspapieres zur "Qualitätssicherung in der Psychosomatischen Grundversorgung" berücksichtigt und fanden Eingang bei der Konzeption des Curriculums als einem basalem Instrument der Qualitätssicherung. Des weiteren fand eine Koordination mit den zuständigen Referenten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung statt, sodass dadurch eine enge Abstimmung erfolgen konnte. Diese Zusammenarbeit galt einer inhaltlichen und strukturellen Harmonisierung, um den Anforderungen auch für den vertragsärztlichen Bereich gerecht zu werden. Die Beratungen im Arbeitskreis und die wiederholten Treffen mit den Vertretern der Landesärztekammern waren ausserordentlich konstruktiv, sodass eine von allen akzeptierte Beschreibung der Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Versorgung in der Psychosomatik möglich war. Die Intention des Arbeitskreises bestand nun vor allem darin, eine Ausgewogenheit bei der Darlegung der curricularen Inhalte zwischen psychosomatischen, somatischen und psychischen Erkrankungen herzustellen, wobei die Verzahnung mit Aus-, Weiter- und Fortbildung ausdrücklich betont wurde. Zielsetzung war es, eine Harmonisierung zu erreichen und eine Vereinheitlichung der bis jetzt bestehenden unterschiedlichen Curricula, in denen gebietsübergreifende Kenntnisse für den Arzt vermittelt werden. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat Positionspapier sowie Modellcurriculum zustimmend zur Kenntnis genommen und die Landesärztekammern aufgefordert, das Curriculum auch bei der Durchführung der 80-Stunden-Kurse gemäß den Qualitätsanforderungen zur psychosomatischen Grundversorgung nach der Psychotherapievereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zu Grunde zu legen. Der Begriff "Psychosomatische Grundversorgung" wird in diesem Rahmen zur Bezeichnung eines in die vertragsärztliche Versorgung eingeführten Tätigkeitsbereiches verwendet. Aus systematischen Gründen werden vier Gruppen von Erkrankungen unterschieden:
Das 1997 erstmalig publizierte Positionspapier und das Modellcurriculum stellten einen wichtigen Zwischenschritt bei der Etablierung von Qualitätssicherung im Bereich der psychosomatischen Grundversorgung dar. Es konnte somit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Strukturqualität geleistet werden. Der stetige Anstieg der psychosozialen Gesprächsleistungen (Basisdiagnostik, Basistherapie) in der ambulanten Versorgung der vergangenen Jahre war Anlass für den Arbeitskreis, sich intensiver mit der Frage nach Qualität und den Ergebnissen dieser Leistungen auseinanderzusetzen. Die Qualitätssicherung in der Psychosomatischen Grundversorgung ist von entscheidender Bedeutung, da anfallende Störungen vom primär somatisch orientierten Arzt im Krankenhaus oder in der Praxis frühzeitig erkannt werden müssen, um über eine angemessene Weiterbehandlung - z. B. durch Inanspruchnahme von spezialisierten psychotherapeutischen und/oder psychiatrischen Leistungen entscheiden zu können. Dazu gehören besonders der Erwerb und Erhalt einer angemessenen Qualifikation der Ärzte, die Etablierung und Begleitung von Qualitätszirkeln durch fachkompetente Moderatoren, eine Basisdokumentation in Ergänzung zur klinischen Dokumentation sowie eine aussagekräftige Erfolgsmessung. Entsprechende Empfehlungen wurden vom Arbeitskreis für die Struktur- Prozess- und Ergebnisqualität formuliert, diese werden dem neu aufgelegten Modellurriculum vorangestellt und so einer größeren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht. Für die gute Zusammenarbeit der Arbeitskreismitglieder, Professor Cierpka (Göttingen), Professor Wirsching (Freiburg) sowie den Gästen Professor Saß (Aachen) und Dr. Dahm (Köln) ist ebenso zu danken wie für die gute Zusammenarbeit mit dem Dezernat III der Bundesärztekammer in Köln, und hier insbesondere Herrn Dipl.-Vw. F. Stobrawa und Herrn Dr. Krumpazsky. Prof. Dr. med. Waltraut Kruse © Bundesärztekammer · letzte Änderung 13.11.2007 |
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