Sprungmarken
|
Hauptnavigation |
Sie befinden sich hier: Home > Ärzte > Qualitätssicherung > Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung Qualitätssicherung in der ambulanten VersorgungDie Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung beruht auf mehreren gesetz- bzw. normgebenden Regelkreisen. Die Regelungen zur Qualitätssicherung nach SGB V sind im Zuge des „Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung" - GKV-WSG“ (2007) zugunsten einer Vereinheitlichung der Vorgaben für die unterschiedlichen Versorgungssektoren umgestaltet worden, so dass der vormals auf Krankenhäuser beschränkte § 137 SGB V nun auch auf die vertragsärztliche Versorgung Anwendung findet. Themenspezifische Einzelheiten formuliert dabei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Richtlinien. Die Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen liegt dabei weitgehend in der Hand der Kassenärztlichen Vereinigungen. Einzelheiten hierzu sind den hierzu veröffentlichten Qualitätsberichten der KBV zu entnehmen. Seit 2010 ist auch das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH per gesetzlichem Auftrag nach § 137a SGB V in die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung involviert, wenn auch primär unter sektorenübergreifender Perspektive. Zur Messung von Ergebnisqualität im vertragsärztlichen Bereich hat die KBV einen eigenen Satz von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen entwickelt. Das Projekt „Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen - AQUIK®“ soll eine Lücke im Portfolio der Qualitätsinstrumente der KBV (bisher: Struktur- und Prozessqualität) schließen. Außerdem sollen die Qualitätsindikatoren bezüglich ihrer Eignung zur Qualitätsförderung, -darstellung und Vergütungskopplung erprobt werden. Bei der Frage öffentlicher Darstellungen von Versorgungsqualität im vertragsärztlichen Bereich muss die Entwicklung von internetbasierten Bewertungsportalen von Arztpraxen nicht nur positiv bewertet werden. Der Anspruch auf Schaffung von Transparenz zugunsten einer besseren Wahlmöglichkeit für Patienten wird bezogen auf die intransparente Funktionsweise mancher Portale nicht immer eingelöst. Sowohl die Bewertungskriterien als auch deren Gewichtung bei der Bildung einer Gesamtbewertung bleiben nicht selten unklar. Bei der Einbeziehung von Ergebnisqualität ist eine funktionierende Risikoadjustierung für faire Vergleiche unabdingbar. Die Bundesärztekammer hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) daher beauftragt, Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale zu entwickeln. Zertifizierung notwendig?Die gesetzliche Pflicht zur Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ist nicht gleichbedeutend mit der Pflicht einer Zertifizierung. Einer Arztpraxis steht es frei, entweder ein eigenes Konzept eines Qualitätsmanagementsystems zu entwickeln oder bekannte Vorbilder, wie z. B. Systeme nach DIN EN ISO, EFQM, KTQ© o. ä., anzuwenden. Das ursprünglich auf Krankenhäuser zugeschnittene KTQ©-Konzept bietet auch ein Verfahren für den vertragsärztlichen Bereich an. Mit „QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen®“ hat die KBV ein eigenes Konzept etabliert. Zur Auswahl eines Systems werden die konkreten Strukturen vor Ort, der zu investierende personelle und finanzielle Aufwand und nicht zuletzt auch der persönliche Geschmack beitragen müssen. Weitere Informationen zum Thema Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung finden sich u. a. auf den Internetseiten des ÄZQ unter www.q-m-a.de. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 04.02.2010 |
Kontext-Informationen der Seite |
Wiederholung der Hauptnavigation